Aufsatz 
Geschichte des deutschen Schulwesens in Frankfurt a. Main bis zur Gründung der Musterschule; die ersten Jahre dieser Anstalt selbst und ihre ersten beiden Oberlehrer. Anhang: 1.) Älteste Schulordnung für die deutschen Schulen zu Frankfurt/M. von 1591. 2.) Die erste öffentliche Prüfung in der Musterschule 12. und 13. Juli 1804. 3.) Das erste Schülerverzeichnis der Musterschule von 1804
Entstehung
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2 Schulmeisters zu Sachsenhausen. ¹) In diesem und im folgenden Jahre bittet auch ein Schulmeister, Johann Kolb, genannt Aschenburger(Aschenburg), ihm um Gottes und Barmherzigkeit willen zwei Söldnern gegenüber zu seinem verdienten Liedlohn zu verhelfen. 5) Dieser Kolb ist also der erste deutsche Schulmeister zu Frankfurt, dessen Name sich feststellen läßt. Das Bedürfnis, die evangelischen Schriften der Jugend bekannt zu machen, gab neuen Anstoß zur Gründung deutscher Schulen. 1531, Dienstag nach Albani, bittet Jakob Medenbach,) den man bisher immer irrtümlich als den ersten deutschen Schulmeister Frankfurts bezeichnet hat, den Rat um die Erlaubnis, sein Handwerk als Schuhmacher aufgeben zu dürfen, um eine Schule aufzurichten, in welcher er Schreiben und Lesen lehren will und daneben die evangelischen Schriften erklären »und mit ungespartem Fleiß dasselbige in die Jugend einführen.« Medenbachs Vergangenheit war gerade nicht sehr empfehlend, er hatte 1530 im Schuhmacherhandwerk Bankerott gemacht (oseine Schuld angezeigt«), aber seine Bildung steht, nach dieser und einer späteren Eingabe zu schließen, höher als die Bildung verschiedener Schulgehilfen der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, welche sich nach mehrjähriger stellvertretender Amtsthätigkeit um eine erledigte Schulstelle bewarben. Der Rat nahm keinen Anstoß an Medenbachs Bankerott und genehmigte sein Gesuch. Im Jahre 1532 hat er schon 70 und mehr Schüler um sich versammelt. Im Herbst dieses Jahres muß er sich aber beim Rat wegen einer gewaltthätigen Geltendmachung seines lutherischen Eifers in der Pfarrkirche(Bartholomäuskirche) rechtfertigen. Er hatte nämlich gegen Abend, als er von der Brücke kam, seinen Weg durch die Pfarrkirche nehmen wollen, welche seit 1531 beiden Religionsparteien gleichmäßig zu benutzen gestattet war, und in der es an ärgerlichen Auftritten auch sonst nicht fehlte, und war gerade nach dem Salve regina zur Fürbitte eines katholischen Geistlichen für eine kranke Frau gekommen. Dabei entspann sich zwischen ihm und der Fladenbäckerin aus der Borngasse, welche der katholischen Kirche anhing, ein Gespräch über die Fürbitte für Verstorbene. Dieses nahm bald eine so heftige Wendung, dass Medenbach, wie er es darstellt, zur Abwehr seiner Gegnerin einen Stok »mit der flachen Hand« vor die Brust gab, dat sie infolge dessen, er weiß nicht wie, auf eine Bank zu sitzen kam. Deshalb beim Rat verklagt, verteidigte er sich, aber nicht mit ausreichendem Erfolge, denn er kommt ins Gefängnis, aus dem er jedoch»auf einen alten Urfriden« ausgelassen wird, nachdem ihm»ernstlich zu wege gesagt« worden ist. Jedenfalls hat er auch jetzt nicht dauernd die Gunst des Rats verscherzt; wenigstens darf er 1543 wagen, um Überlassung der Rothen Badstube?) zu einer Schulstube zu bitten. Die Kastenherrn) besichtigten auch im Auftrage des Rats diese Badstube, in der sie einige Einrichtungen nötig fanden, nach deren Herstellung dieselbe wahrscheinlich an Medenbach überlassen wurde,

) Somit ist die Behauptung der deutschen Schulhalter von 1758 bezüglich der Entstehung des deutschen Schulwesens gleich im Anfang der Reformationszeit richtig, dass dieser erste Schulmeister aber jener von ihnen genannte ehemalige Mönch Roth von Kronenbarg(Cronberg) gewesen sei, ist nicht nachweisbar.

²) Auffallender Weise sind diese Aktenstücke, welche sich im I. Bande der Schulakten des städtischen

Archivs befinden, bisher übersehen. ²) Nicht Johann Medebach, wie Kirchner in der Geschichte der Stadt Frankfurt schreibt. Er

ist demnach nicht der erste deutsche Schulmeister überhaupt, sondern wahrscheinlich der erste lutherische

in Frankfurt. ¹) Nach Lersner I, 2, 58 waren zwei Badstuben in Frankfurt. Bei dem Jahre 1466 erwühnt er

eine weißze Badstube(II, 1, 218). Uber die Badstuben im allgemeinen und die Lage der rothen Badstube an der Fahrgasse, s. Batton, örtliche Beschreibung der Stadt Frankfurt a. M., Heft 2, S. 191 ff.

³) Die Vorsteher des 1531 gestifteten allgemeinen Almosenkastens, s. H. Meidinger, Frankfurts gemeinnützige Austalten, S. 97.