Das mittelalterliche Schulwesen zu Frankfurt am Main bewegte sich ganz in den allgemeinen Bahnen der Zeit. ¹) Es schloß sich an die geistlichen Stifter an, deren Scholasticus das Aufsichtsrecht übte über die zum Stift gehörige Schule. Solche Stiftsschulen waren zu St. Bartholomäi, bei Liebfrauen und St. Leonhard, jede unter ihrem Scholasticus, ohne daß der Rat der Stadt irgendwelchen Einfluß auf sie hatte oder eine Aufsicht über sie ausübte. Stadtschulen, wie in manchen Städten des nördlichen Deutschlands und namentlich auch in den Niederlanden, oder Kirchspielschulen gab es nicht. ²) Erst in Folge der humanistischen Bewegung that die Stadt etwas für den Unterricht. Ein„Poet,« der im Jahre 1496 eine Zeit lang in Frankfurt verweilt,»den Jungen in Poesie zu lesen,« erhält auf sein Ansuchen vom Rat zwei Gulden»zu einer Verehrung.« Als Poet wird auch Nesen, der Gründer des Frankfurter Gymnasiums, vom Rate berufen. In den Ratsprotokollen wird er z. T. schlechtweg, ohne Namennennung, als der Poet bezeichnet. In seiner Person zieht aber neben dem Humanismus zugleich der Geist der religiösen Reformation in das Frankfurter Schulwesen ein. ³) Indem ihm der Rat eine Besoldung von 50 Gulden das Jahr und freie Wohnung gewährt, ist der Anfang zum städtischen Schulwesen gemacht, wenn auch Nesen»einen tüchtigen Jungen mit ziemlicher Besoldung,« um den er 1522 den Rat bittet, zunächst nicht erhält. Er muß sich selbst helfen. Von fester Anstellung ist natürlich bei dem Rektor der sich nun ausbildenden lateinischen Stadtschule ebenso wenig die Rede, wie bei den allmählich hinzukommenden andern Lehrern. Verträge auf kürzere Zeit werden geschlossen und dann erneuert oder gekündigt.
Neben dieser neuen lateinischen Schule treten bald die alten Stiftsschulen mehr und mehr zurück, bis sie schließlich, die Domschule ausgenommen, ganz verschwinden. Jene lateinische Schule hingegen, vom Humanismus geboren und von der Reformation grofgezogen, blüht bald auf.
Die Anfänge des deutschen Schulwesens gehören auch jener Gährungszeit an, in welcher zwar der Rat die Reformation noch nicht angenommen hatte, aber in der schon der Geist dieser Bewegung in Frankfurt sich geltend machte. 1517 finden sich Spuren eines deutschen
¹) Vergl. Helfenstein, Die Entwickelung des Schulwesens u. s. w. der freien Stadt Frankfart a. M. Frankfurt 1858.
*) In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts kommt allerdings ein»Schuldiener« bei St. Peter vor, aber er ist unter ganz gleichen Verhältnissen Schulmeister, wie die andern deutschen Schulmeister Frankfurts zu jener Zeit auch. An eine parochiale Zugehörigkeit ist nicht zu denken, auch nicht, wenn der dortige Schulmeister, wie es öfter vorkommt, zugleich Vorsänger in der Kirche zu St. Peter ist.
²) Heißt es doch im Extrakt aus dem Ratsbuch, Kirchen- und Religionswesen betreffend, beim Jahre 1521: Erbarer Rath soll ein Schulmeister haben, der Luthern anhangen soll und Luthers Bücher in Teutsch transferirt.
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