Aufsatz 
Nachträge zu der Biographie des Jacob Micyllus
Entstehung
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lch Jacobus Micyllus bekenne mit dieser meiner handtschrift, das die Ersamen for- sichtigen und weysen burgermeister und rat disser stadt Franckenfort, meine günstige und gepietende herren, mir entricht und gütlich bezalt haben zwantzig funff fl für mei- nen erstrackten halben jar soldt, so mir auff nechstzukünftige Ostermesse gepuerend, aber jetzo in mitler zeit auff meine bitte von denselben obgenanten meinen herren für fõllig und gantz zu geben und auszurichten günstiglich bewilliget und bevolhen worden. Hierumb sag ich obgemelten meinen herren, beide, mir entzeigten guten willens dank, und sie dieses geltes und aller andern vergangenen sold und zielen quid ledig und loss. Geben Donnerstags des dritzehenden tages februarii anno MDXXXIII.

Gern entnehmen wir aus Inhalt und Form dieser Bescheinigungdass die Auflösung des Frankfurter Verhältnisses, als Micyllus das erste Mal nach Heidelberg hinüberzog, von beiden Seiten in freundlicher Gesinnung geschah, und verstehen es um so eher, dass die Wiederanknüpfung desselben nach 4 ½ Jahren unter günstigern Zeitumständen ohne Schwierigkeit vor sich gehen konnte. Vom Rathe empfing Micyllus, wie wir sehen, nach wie vor nur die einmal bestimmte Besoldung von 50 fl. im Jahr, 25 im halben Jahr: wir dürfen aber wohl nicht zweifeln, dass auch die Zuschüsse von H. von Holtz- hausen und aus dem Schwanau'schen Testamente bis zu seinem Abgange fortgezahlt sind.

Endlich aber geht aus der zweiten Bestallung des Micyllus vom J. 1526 hervor, was uns bisher nicht bekannt war, dass Nesen sowohl wie M., ausser ihrer jährlichen Besoldung auch idarauf angewiesen waren, von den Schülern selbst ein Schulgeld zu erheben. Denn aus dem Zusatze, den wir in dieser nach den in allen drei Verschrei- bungen(Z. 5) gleichen Worten: umb eynen ziemlich belonung finden: nem- lich dess jars zwen Gulden von einem nemende, erkennen wir, dass unter der hier erwähnten Belohnu ug nicht die später namhaft gemachte Besoldung, sondern ein von jedem Schüler zu zahlender Beitrag zu verstehen ist. War diesein der ersten Zeit, wie es scheint, dem guten Willen der einzelnen überlassen, so ist er 1526, wie wir sehen, auf zwei Gulden für jeden fest gesetzt. Die Entrichtung eines Schulgeldes war zwar auch an den hiesigen Stiftsschulen, namentlich der Liebfrauenschule,*) üblich; wie hoch der Betrag gewesen, war nicht mehr zu ermitteln; dass aber ein Ansatz von zwei Gulden nach Zeit und Sitte für hoch gelten darf, ergibt sich aus der spätern Anordnung, und ich möchte daher bei wiederholter Erwägung der Gründe, welche die Schule des Micyllus in den Jahren von 1526 bis 1532 so herabgebracht haben, dass er 1531 in die

bittere Klage ausbrach: gero desertae vilia sceptra scholae,**) ausser andern Ver-

*) Helfenstein, die Entwicklung des Schulw. S. 32. **) Vgl. Micyllus, S. 76 ff.