Aufsatz 
Moses Mendelssohn. Eine Schulrede
Entstehung
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Grund des Beſtehens einer Aufnahmeprüfung in der Oberſekunda bewilligt werde, worüber in der Circular⸗ verfügung vom 17. Juni 1879 das Erforderliche beſtimmt iſt, ſondern auch, daß dasſelbe auf Grund irgend einer kürzer als einjährigen Dauer des Beſuches der betreffenden Klaſſe ausgeſtellt werde, ſelbſt wenn die beſonderen Umſtände zu der Annahme Anlaß geben können, daß das erforderliche Maß der Schulbildung erreicht ſei, z. B. wenn bezeugt wird, daß ein Schüler nach halbjährigem Veſuch der Unterſekunda bedingungslos nach Oberſekunda verſetzt worden iſt, oder daß derſelbe in die Oberſekunda auf Grund Beſtehens einer Aufnahmeprüfung aufgenommen, ein halbes Jahr der Oberſekunda mit be⸗ friedigenden Leiſtungen angehört hat u. a. m. Der mindeſtens einjährige Beſuch der betr. Klaſſe iſt für die auf Grund§ 90, 2a oder b nach Schema 17 auszuſtellenden Befähigungszeugniſſe unbedingte Vorausſetzung, von welcher eine Ausnahme überhaupt nicht ſtattfindet.

K. P. S. C. 1885 Auguſt 12. überſendet unter Bezugnahme auf die Circularverfügung vom 13. Auguſt a. p. Miniſterialerlaß vom 6. Auguſt c. zur Kenntnisnahme und Beachtung. Danach be⸗ ziehen ſich alle Beſtimmungen des Erlaſſes vom 14. Juli v. J.(ſ. unſer vorjähriges Schulprogramm S. 51) und der dazu gehörigen Anweiſung über die Schließung der Schulen bei anſteckenden Krankheiten auch auf höhere Schulen, und haben die Landräthe als Organe der Polizeiverwaltung auch bei dieſen An⸗ ſtalten mitzuwirken. Es wird ferner beſtimmt, daß überall da, wo nach dem gedachten Erlaſſe und der dazu gehörigen Anweiſung die für die Verwaltung der niederen Schulen beſtehenden Organe(Kreis⸗Orts⸗ Schulinſpektor, Schulvorſtand) zur Mitwirkung bei dem angeordneten Verfahren berufen ſind, bei den höheren Schulen, den Penſionaten ꝛc. die Leiter derſelben und, wenn ein kollegialiſch geordnetes Ver⸗ waltungsorgan(Kuratorium, Verwaltungsrat u. ſ. w.) beſteht, auch ein irgendwie erheblicher Zeitverluſt dadurch nicht verurſacht wird, der Vorſitzende derſelben, bezw. deſſen Stellvertreter die jenen zuerſt genannten Organen zugewieſenen Befugniſſe auszuüben haben.

K. P. S. C. 1885 Septbr. 1 Üüberweiſt den Schulamtskandidaten Dr. Max Reimann zur Ab⸗ leiſtung des Probejahres vom April 1886 an.

K. P. S. C. 1885 Septbr. 18. Genehmigt unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, daß der ord. Lehrer Dr. Kracauer die Stelle eines Vorſtehers der Erziehungsanſtalt der Julius und Amalie Flersheim'ſchen Stiſtung im Nebenamt übernehme.

K. P. S. C. 1885 Oktober 10. Giebt unter Mitteilung des Miniſterialerlaſſes vom 9. Oktbr. 1885 Anweiſung zur Ausführung des Allerhöchſten Erlaſſes Seiner Majeſtät des Kaiſers vom 27. Aug. d. J.(Deutſcher Reichsanzeiger vom 14. September d. J. No. 215) bezüglich der Ausſtellung der Zeug⸗ niſſe der wiſſenſchaftlichen Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienſt, betreffend einen dem Schema dieſer Zeugniſſe hinzuzufügenden Zuſatz und veranlaßt die Dirigenten in jedem Jahre nach Ablauf der Weihnachtsferien die Schüler der oberſten Klaſſe der betr. Anſtalt auf den Inhalt der Schlußbeſtim⸗ mung des vorbemerkten Zuſatzes ausdrücklich aufmerkſam zu machen.

K. P. S. C. 1885 Nov. 21. überſendet Abſchrift des Miniſterialerlaſſss vom 12. Nov. c. betr. Schwerhörigkeit der Schüler zur Kenntnisnahme, Nachachtung, ſowie zu geeigneter Mitteilung an das Lehrerkollegium.Die Anzahl der ſchwerhörigen Schüler der geſamten Monarchie(vorläufig unter Aus⸗ ſchluß der mit einem Teile derſelben verbundenen Vorſchulen) beträgt 2,18 pCt. der Schülerzahl. Von dieſen ſind 1,74 pCt. der Geſamtzahl der Schüler(oder 80 pCt. der Schwerhörigen) mit dieſem Übel ſchon bei ihrem Eintritt in die Schule behaftet geweſen. Es wird dann auf die Fälle hingewieſen, in denen ſich Schwerhörigkeit als Folge von Maſern, Scharlach und verwandten Krankheiten erweiſt, welche häufig erſt nach dem Eintritt in die höheren Schulen eintreten, und es wird als Ergebnis der angeſtellten Ermittelungen feſtgeſtellt,daß der Schule irgend eine urſächliche Bedeutung für die unter den Schülern