Aufsatz 
Moses Mendelssohn. Eine Schulrede
Entstehung
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vorkommende Schwerhörigkeit nicht beizumeſſen iſt. Es wird der Schule zur Pflicht gemacht, daß ſie bei denjenigen ſchwerhörigen Schülern, welche ihr übel noch nicht zur Teilnahme am Unterricht unfähig macht, durch beſondere Berückſichtigung und Aufmerkſamkeit die nachtheiligen Folgen des Leidens für die geiſtige Entwicklung der Schüler möglichſt zu ermäßigen ſuche, und daß ſie, wo die beginnende Schwer⸗ hörigkeit den Eltern noch nicht bekannt zu ſein ſcheint, dieſelben ſofort in Kenntnis ſetze und ihnen die Einholung ärztlichen Rats anheimgebe;von dem Wohlwollen der Lehrer für die ihnen anvertraute Jugend darf ich vorausſetzen, daß dieſe Pflichten in allen Fällen ſorgfältig erfüllt werden, und dies um ſo zuver⸗ ſichtlicher, da in den Lehrerkreiſen die Aufmerkſamkeit auf alle Fragen der Geiundheitepheg⸗ unverkennbar in erfreulicher Zunahme begriffen iſt.

1885 Dezember 7. Fordert unter Mitteilung eines Miniſterialerlaſſes vom 26. November ein⸗ gehenden Bericht über die von Lehrern und Schülern gemeinſchaftlich unternommenen Ausflüge in Feld und Wald und über die Turnfahrten, insbeſondere nähere Angaben darüber, zu welchen Zeiten und nach welchen Orten oder Gegenden innerhalb der letzten drei Jahre ſeitens der Schule Ausflüge veranſtaltet worden ſind, bei welchen die Schüler eine oder mehrere Nächte von Haus abweſend ſein mußten, wie lange die ein⸗ zelnen Ausflüge gedauert, wie viele Schüler der verſchiedenen Klaſſen und wie viele Lehrer der Anſtalt daran teilgenommen, und wie hoch ſich die Geſamtkoſten der einzelnen Ausflüge für jeden der daran Be⸗ teiligten Lehrer und Schüler belaufen haben.

K. P. S. C. 1885. December 8. Ordnet auf Grund der Miniſterial⸗Erlaſſe vom 6. Oktober und 30. Nov. c. an, daß an unſerer Schule das gegenwärtige Schuljahr Mittwoch, den 14. April k. J. mittags zu ſchließen, das neue Schuljahr Montag, 3. Mai zu beginnen, zu Pfingſten der Unter⸗ richt nur an den beiden Feſttagen auszuſetzen ſei und trifft Beſtimmungen über diejenigen Schüler, welche am Ende des Winterſemeſters die Schulen verlaſſen und ſchon am 1. April in ihren neuen Beruf ein⸗ treten müſſen.

K. P. S. C. 1886 Januar 7. Genehmigt, daß am 10. Januar vormittags, unter Ausfall des Unterrichts, eine Erinnerungsfeier an Moſes Mendelsſohn in der vorgeſchlagenen Weiſe ſtattfinde.

1886 Januar 19. Der Herr Provinzial⸗Steuer⸗Direktor bringt im Auftrage des Herrn Finanz⸗ miniſters die bereits unter dem 10. Juni 1877 mitgeteilten Beſtimmungen über die Annahme, Aus⸗ bildung und die Anſtellung der Supernumerare bei der Verwaltung der indirekten Steuern mit dem Erſuchen in Erinnerung, denſelben in den beteiligten Kreiſen weitere Verbreitung zu verſchaffen. Es wird bemerkt, daß nunmehr das für den Eintritt in das Steuer⸗Supernumerariat erforderliche Maß viſſenſchaftlicher Vorbildung auch dann als vorhanden angeſehen werden ſoll, wenn die betreffenden Bewerber die erſte Klaſſe einer Ober⸗Realſchule mit gutem Erfolg beſucht haben.