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Rechnen. 4 St. Schriftlich: Numerieren im höheren Zahlenkreiſe. Die vier Grundrechnungs⸗ arten in unbenannten ganzen Zahlen. Reſolvieren und Reducieren. Addition und Subtraktion mehrfach benannter ganzer Zahlen. Kopfrechnen.(A. Böhme, II. und III. Heft. Frl. E. Meier.
Naturgeſchichte. 2 St. Im Sommer: Repräſentanten von Pflanzenfamilien mit einfacherem Bau. Im Winter: Die wichtigſten Ordnungen der Säugetiere.(Schilling, Tierreich.) Frank.
Schreiben. 3 St. Müller II. 4
Techniſcher Unterricht.
a) Turnen. Der Turnunterricht wurde in den ſechs Klaſſen der höheren Töchterſchule in fünf Abteilungen in je 2 Stunden wöchentlich gegeben. Dispenſiert waren im Ganzen 5 Schülerinnen. Schulz.
b) Geſang. Fünf Abteilungen und eine Chorgeſang⸗Abteilung, zu welcher die Klaſſen I— V vereinigt waren; in I, II, III je eine, in IV, V, VI je 2 Stunden wöchentlich außer der Chorgeſang⸗ ſtunde. Kunkel..
D. Die Vorſchule
der höheren Töchterſchule hat drei Klaſſen; ſie befolgt bis auf den Religionsunterricht, bei welchem das Hebräiſche erſt in der erſten Klaſſe begonnen wird, den Lehrplan der Vorſchule der Realſchule mit folgenden Modifikationen: 1) In II. u. I. Klaſſe fällt der hebräiſche Unterricht weg. Das Leſen des Hebräiſchen wird in der erſten Klaſſe begonnen, und es wird je ein Teil der zwei Bibelſtunden darauf verwendet. 2) In II. und I. werden je 2 Stunden wöchentlich auf den Unterricht der weiblichen Handarbeiten ver⸗ wendet. Klaſſenlehrerin in I Frl. E. Meier, in II Frl. J. Meier, in III Frau Stern.
II. Verfügungen der vorgeſetzten Behürden.
K. P. S. C. 1885. März 29. Genehmigt, daß vom nächſten Schuljahre ab ſtatt der Chreſtomathie von Plötz Wingerath, Choix de lectures françaises I für Quarta und Tertia ſucceſſive eingeführt werde. 3
K. P. S. C. 1885. Juni 2. Macht Mitteilung von der Errichtung eines pädagogiſchen Seminars zu Kaſſel unter Leitung des K. Provinzial⸗Schulraths, Herrn Dr. Lahmeyer.
K. P. S. C. 1885. Juli 22. Mitteilung des Miniſterialerlaſſes vom 16. Juli und der Grundzüge für die Errichtung eines Ferien⸗Hoſpizes auf der Nordſeeinſel Langeoog zur Aufnahme von Knaben im Alter von 12— 16 Jahren, welche eine höhere Lehranſtalt beſuchen, und welche durch den Aufenthalt an der See und, ſoweit die Eltern es wünſchen, durch Seebäder während der Zeit der großen Sommerferien ſich erfriſchen und kräftigen ſollen; Aufforderung, ſich eingehend über den Gegenſtand im allgemeinen, insbeſondere aber auch darüber zu äußern, inwieweit darauf zu rechnen iſt, daß ein ſolches Hoſpiz bei den Eltern eine günſtige Aufnahme finden werde.
K. P. S. C. 1885 Juli 24. Teilt einen Miniſterial⸗Erlaß vom 8. Juli c. mit, betreffend die Ausſtellung von Zeugniſſen der wiſſenſchaftlichen Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Dienſt. Wir heben aus demſelben folgenden Paſſus hervor:„Unbedingte Vorausſetzung für die Ausſtellung eines Be⸗ fähigungszeugniſſes auf Grund von§ 90, 2a oder b. der deutſchen Wehrordnung iſt der einjährige Beſuch der betreffenden Klaſſen. Es iſt daher nicht nur ausgeſchloſſen, daß das fragliche Zeugnis auf


