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bat, die von dessen Thaätigkeit gegebene Darstellung mit Rücksicht auf die Unparteilichkeit, die die Geschichte fordere, nicht übel zu nehmen(ita secum aliquando Cluvium locubum: scis, Vergini, quae historiae fides debeatur; proinde, si quid in historiis meis legis aliter ac velis, rogo ignoscas).“ Demnach hat Cluvius jedenfalls die neronische Zeit behandelt, allem Anscheine nach auch die Ereignisse des Jahres 68, den Stur⸗z Neros und die nächsten Verwicklungen, ausführlicher geschildert, ob sein Werk bis zum Tode des Vitellius reichte, Was Nipperdey zuerst angenommen und Mommsen gebilligt hat, muſs zweifelhaft bleiben. Wie aus der Anführung des Cluvius bei Plutarch nicht ohne weiteres gefolgert werden kann, daſs jener die Regierung Othos in seinem Geschichtswerke dargestellt hat, ist bereits angedeutet worden; ferner hat Nissen(a. O. S. 530) wenigstens soviel glaublich gemacht, daſs Cluvius von Tacitus, obwohl in den Annalen citiert, doch in den Historien nicht benutzt ist. Aus- gehend von dem Grundsatze, dafs ein jeder Geschichtschreiber diejenigen Ereignisse mit besonderer Ausführlichkeit und Genauigkeit zu behandeln pflege, an denen er selbst teilgenommen habe, weist Nissen in einer eingehenden Besprechung aller Stellen, an denen Cluvius in den Historien erwähnt wird, nach, daſs hier grade das Gegenteil stattfindet; weder von dem Übertritt des Cluvius von Otho zu Vitellius(hist. I. 76) noch von der Gewinnung Mauretaniens für die vitellianische Sache(hist. II. 58) noch, und das ist das Wichtigste, von der Verhandlung zwischen Vitellius und Flavius Sabinus(hist. III. 65 saepe domi congressi postremo in aede Apollinis, ut fama fuit, pepigere. verba vocesque duos testes habehant, Cluvium Ruftum et Silium Italicum: voltus procul visentibus notabanlur, Vitellii proiectus et degener, Sabinus non insultans et miseranti propior) wird so eingehend berichtet, daſs man an die Benutzung von Cluvius eigner Darstellung zu glauben Veranlassung hätte. Hat aber Tacitus, wie es nach den Untersuchungen Nissens in der That scheint, für die Geschichte des Jahres 69 das cluvianische Geschichtswerk nicht benutzt, das er für die neronische Zeit in den Annalen mehrfach als Quelle nennt, so findet diese gewiſs befremdliche Erscheinung am leichtesten ihre Erkläarung in der Annahme, daſs Cluvius über das Jahr 68 nicht hinausgekommen ist. Die Frage wäre so gut wie entschieden, wenn die auch von Nipperdey(Einl. S. XVIII) vertretene Meinung über Cluvius Todesjahr das Richtige trâfe; allein sie ist nicht einwandfrei, mag auch Mommsen zu weit gehen, der sie als unbedingt falsch bezeichnet. Aus dem Beginn des Jahres 70 berichtet Tacitus (hist. IV. 39), Mucian habe, weil er auf anderem Wege Antonius Primus nicht beizu- kommen vermochte, diesem geheime Versprechungen gemacht citeriorem Hispaniam osten- tans discessu Cluvii Rufi vacuam; das kann nun gewiſs nichts anderes heiſsen, als daſs Spanien damals durch den Abgang des Cluvius ohne Statthalter war, aber Nipperdey vermutet, statt des überlieferten qiscessu sei decessu zu schreiben und somit nicht der Abgang, sondern der Tod des Cluvius gemeint. Bei dieser wie bei der nach der Uberlieferung zunächst liegenden Auffassung stöſst man auf Schwierigkeiten: von einem Abgange des Cluvius kann eigentlich nach dem von Tacitus an einer früheren Stelle(hist. II. 65)
Ganz irrig ist die Ansicht Clasons, Tacitus und Sueton, S. 79:„wäre nämlich Cluvius innerhalb der Jahre 69— 70 gestorben, so müsste sich Plinius der in jenem Briefe erwähnten Unterredung aus seinem achten Jahre ungefähr erinnern, ein Umstand, der an die Unmöglichkeit grenzt“. Plinius erzählt doch nur, was er von Verginius über jenes Gespräch gehört hat.


