7 hier und da wieder aufgerichtet wurden. Ja, Cluvius Rufus behauptet, es seien kaiserliche Geleitsbriefe nach Spanien gekommen, die neben dem Namen Otho auch den Namen Nero getragen hätten. Sobald aber Otho wahrnahm, dafs bei dem Adel Unzufriedenheit entstand, unterlieſs er die Sache. Die nämlichen Kundgebungen werden auch von Tacitus(hist. I. 78) erwähnt, nur daſs dieser die von Cluvius stammende Nachricht mit Stillschweigen übergeht; noch genauer stimmt Sueton(Oth. 7) mit Plutarch überein.“ Wenn Sueton von quidam (tradiderunt) und quosdam provinciarum praesides spricht, so ist darauf kein Gewicht zu legen; aus der sonstigen UÜbereinstimmung zwischen ihm und Plutarch geht unwiderleglich hervor, daſs auch die Angabe, für welche von letzterem Cluvius als Gewährsmann genannt wird, der gemeinsamen Quelle entlehnt ist. Und nicht bloſs dies, schon in der gemeinsamen Quelle muſs, wie Nissen erkannt hat, auf Cluvius Zeugnis Bezug genommen sein, folglich kann er es nicht sein, dessen Geschichtswerk Plutarch, Tacitus und Sueton unmittelbar benutzt haben. Nur in einem Nebenpunkte scheint mir Nissen fehlgegriffen zu haben; „die Nennung des Cluvius, meint er, kann nun absolut keinen anderen Sinn haben, als daſs der Schriftsteller an der Richtigkeit der Nachricht zweifelt und sie daher nicht unter eigenem, sondern unter fremdem Namen beibringt“ Sollte nicht die Auffassung bei weitem einfacher und natürlicher sein, daſs der Schriftsteller grade für die Glaubwürdigkeit der Nachricht sich auf einen Mann berief, der am sichersten Aufschluſs zu geben vermochte? Und daſs eben der Geschichtschreiber, dem Plutarch folgte, es liebte, in solcher Weise auf die Quellen, aus denen er geschöpft, ausdrücklich hinzuweisen, bedarf kaum der Her- vorhebung; man braucht sich nur daran zu erinnern, wie er für die Stimmung Othos Secundus als Gewährsmann namhaft macht, wie er für den Verlauf der Schlacht die Berichte von Augenzeugen erwähnt, wie er an vielen Stellen mit einem 1yerat, sς ραοαωνł²˖ννσ, ς ol Aeiorot eyναα mu. àä. die Ergebnisse seiner Nachforschung einführt. Vielleicht darf man auf Grund dieser Eigentümlichkeit noch einen Schritt weiter gehen und die Frage aufwerfen, ob es denn ausgemacht ist, daſs bei jener Nennung des Cluvius die Angabe eines Schriftstellers vorliegt, oder ob nicht vielmehr die Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daſs auch in diesem Falle die mündliche Xusserung eines Beteiligten vorgebracht wird. Uber Inhalt und Umfang des cluvianischen Geschichtswerkes sind wir nur unvollkommen unter-— richtet; das Wenige, was wir wissen, ist von Mommsen(a. O. S. 318) zusammengestellt. Cluvius wird als Gewährsmann genannt für die Entstehung des Namens histrio, den er auf die Pest vom Jahre 390 d. St. zurückführte, bei Plutarch(quaest. Rom. 107); für die neronische Zeit bei Tacitus zweimal(zum Jahre 55 ann. XIII. 20 und zum Jahre 59 ann. XIV. 2); für die Vorgänge der Jahre 68 und 69 wieder bei Plutarch(Oth. 3) und bei dem jüngeren Plinius(ep. IX. 19. 5), nach dem er Verginius Rufus in einem Gespräche
1 Die Worte lauten: KAoν 5 ε o pos els IBhjoiav fot ouαενιφl, ½α π⁵ᷣμra, ols nενμνοασαι οιν m⁹χοαμαανιναοονς, d oò Néνοο deròν νο m᷑οsyeydμιέ̈ νον εewvw 1 15 105 00οs.
² Ac super ceteras gratulantium adualantiumgue blanditias ab inhma Hlebe apbellatus Vero nullum indicium recusantis dedit(Plut. 0D èevye), immo, ut guidam tradiderunt(Plut. KAOd,ο⁷σ 0 ⁸ Poðdꝓos — ꝓꝙioο) eliam diplomaltibus Primisgue epistulis suis ad guosdam Brovinciarum Braesides Neronis cognomen adiecit. certe et imagines statuasgue eius reponi passus est(Plut. 0DQα ⁴υσε).


