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gegen diesen meines Erachtens unleugbaren Thatbestand verhalten hat, so finde ich einen Hauptgrund der auffälligen Erscheinung in der ihrem Kerne nach durchaus berechtigten, mit den daraus abgeleiteten Folgerungen über das zulässige Maſs hinausgehenden Wert- schätzung der schriftstellerischen Persönlichkeit des Tacitus. Eine andere Frage ist es, die uns im folgenden beschäftigen soll, die Frage nämlich, wer als der gemeinschaftliche Gewährsmann betrachtet werden muſs, dem Plutarch und Tacitus für die Zeit Galbas und Othos gefolgt sind. Freilich erhebt Mommsen(a. O. S. 318) gegen die jetzt beliebten Quellenuntersuchungen mit Recht den Vorwurf, dass viel zu viel auf die Namen und viel zu wenig auf die Sachen Rücksicht genommen werde; allein es gibt doch Fälle, in denen Sachen und Namen nicht von einander zu trennen sind und man dem einen nicht gerecht werden kann, ohne auch dem anderen die gebührende Beachtung zu schenken. Jedenfalls aber wird mein Streben darauf gerichtet sein, auf das Sachliche überall den Nachdruck zu legen, darf es doch auch als das Endziel einer jeden derartigen Quellenuntersuchung bezeichnet werden, das Wesen und die Beschaffenheit der Uberlieferung sicherer zu erkennen und auf Grund der gewonnenen Erkenntnis zu einer richtigeren Vorstellung von den Ereignissen selber zu gelangen.
Um von Plutarch auszugehen, der sich zweifelsohne der gemeinsamen Quelle weit enger angeschlossen hat als Tacitus, so müssen zunächst diejenigen Stellen einer näheren Betrachtung unterzogen werden, an denen der Schriftsteller auf die seiner Erzählung zu Grunde liegenden Berichte ausdrücklich hinweist.“ In überwiegender Mehrzahl sind es ganz allgemein gehaltene Angaben ohne genaue Bezeichnung eines bestimmten Gewährs- mannes. Davon beziehen sich auf solche Begebenheiten, die vor die Zeit von Galbas Erhebung fallen, die folgenden: Galb. 3 Tälßas Towlriaioς örν νμν ldναντια ονυοσνιυνμπατο dGπεαννπισν elc rν Kalodoωοάl'ďꝛzzoeν νον, μονο ε, weiter I6yera¹ e zal orgareu,εατοs eν Teouuvi adο ägsaν, 19 16y era ο ore— neryos arl.(Vorleben Othos), weiter 0bο ie d*ννοο̈ν—ε, ꝓαoe, 1I Ciorunia vis Ionnaias. 2al ydg dr‿rouleoα r0„ Néoova 1éy α u*r αντοε r05 O0Gνοs, etre rũ ονje dναοοòοσα rο ππν⁶ωνων ekre, Gs Gοαιν◻έσνόιοι, eουνoυν rν Kaiodoos yäuovy. Bei Tacitus finden sich die gleichen Bemerkungen über Galbas Reichtum und seine Thaätigkeit in Germanien, aber ohne Hinweis auf die Art der Überlieferung hist. I. 49, dagegen hat dieser die widerwärtigen Einzelheiten von Othos Verkehr mit Nero unerwähnt gelassen. Von grösserer Bedeutung sind die Stellen Plutarchs, an denen wir ähnlichen Angaben hinsichtlich der Ereignisse der Jahre 68 und 69 begegnen. So lesen wir: Galb. 4 léyerato udε 05„ 2l⁴ rũh uœνονs d-‿πτοοτ⁴οσαιαςα mατ⁴.(Schreiben des Vindex an Galba), S éyerat zal Bouleuoooa e* νονν Prτιον(Umtriebe des Nymphidius), 14 e3re Teεις ⁶ Nyuqpiôοος, s dοαν ι⁴— elre oldeνν meτναων,22 röre d α 0 0νomSudπ⁴ν επἀάα. (Vitellius), 25 aeoονν πεious 10νν au εναο eεodα(Erhebung Othos, hist. I. 27 ibi tres et viginti speculatores consalutatum imperatorem— rapiunt), weiter Magriadi,.Mlßα⁵, 1⁴* Gννέιος, urlayels d 1 dr*τροοοοπνν α poßmjujels äpiuey elcesen“(hist. I. 28 is magnitudine subiti sceleris an corrupta latius castra et, si contra tenderet, exitium metuens prachuit plerisque suspicionem conscientiac), 27 ãntéopase ò? ν6ν, Ol erοι 1εέμꝓν Kanuloos io εᷣ oν
1 Die Zusammenstellung scheint mir angezeigt, da Nissens(Rh. Mus. XXVI. S. 506) Aufzühlung nicht vollständig ist.


