— 18
das ſelbſtgewählte Vergnügen, wenn es nur irgend erlaubt iſt, und dränge nicht Vergnügen auf, die dir wohl zweck⸗ mäßig dünken, dem Kinde aber nicht zuſagen.
Iſt nun aber die Erhebung zur Selbſtſtändig⸗ keit, zum ſtrengen Handeln nach Gottes Geſetz, das,„in „unſer Herz gegeben und in unſern Sinn geſchrieben,“ ſich durch Vernunft und Verſtand in dem Kinde aus⸗ ſpricht,— iſt dieſe Erhebung überhaupt keine leichte Auf⸗ gabe, ſo müſſen wir Aeltern und Erzieher die Löſung der⸗ ſelben dem jungen aufſtrebenden Gemüthe möglichſt erleich⸗ tern, und daher Alles von ihm entfernt halten, was ſie ihm erſchwert. Dahin gehören beſonders die Reize, die den jungen Menſchen von ſeinem beſſeren Wollen abziehen, und gegen die anzukämpfen ihm zu ſchwer werden könnte.
Dieß führt mich wieder auf die Bahn der Erinne⸗ rung und Bitten an die geehrten Aeltern unſerer Kin⸗ der, da ein ſolches Reizmittel nehmlich Geld und Gel⸗ deswerth in den Händen unſerer Schüler zu mancherlei Störungen, Verirrungen und Vergehen Veran⸗ laſſung gibt, die, wenn nicht in Zeiten eingeſchritten wird, leicht weiter und oft ſehr weit von der rechten Bahn abfüh⸗ ren, alle wahre Selbſtſtändigkeit vernichten, und den Men⸗ ſchen zum niedrigen Sklaven ſeiner Luſt machen. Deßhalb werden hinſichtlicht des Borgens, Findens, Schen⸗ kens, Kaufens und Verkaufens folgende Geſetze von Seiten der Schule den Kindern wiederholt in's Gedächt⸗ niß gerufen. A. Das Borgen von Efefekten, Schulappa⸗ rat, Geld ꝛc. darf in der Schule nicht ohne Anfrage bei den Herrn Lehrern geſchehen. B. Alles, was in dem Schulraume, auch was auſer demſelben gefunden und als möglicher Weiſe unſern Schülern zugehörend


