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kann doch für das(für Dinge) nicht füglich verantwortlich gemacht werden, wovon ich irgend eine Wissenschaft weder jemals einem versprochen noch als Lehrer übermittelt habe“(z. B. für die Politik eines Kritias oder Alcibiades)?
Die Entscheidung dieser Frage hängt ab von Bedeutung und Gebrauch der Rede- wendung airiav öre Nstv.
Stallbaum sagt: atriav brs*etv proprie sensu malo dicitur de eo, in quem culpa merito con- fertur; deinde omnino est causam sustinere. Auch Cron meint— offenbar wegen des Zwischen- satzes ekte cic 7rtoc Tiysrat alte Eih—:„dieser Ausdruck wird meist bei schlimmen Dingen ge- sagt„Sschlieszt aber doch seiner Grundbedeutung nach(?) auch die andere Alternative nicht aus.“
Untersuchen wir die Sache näher, so dürfte sich herausstellen, dass man nicht gehörig unter- scheidet zwischen den Ausdrücken altiav brενᷣ⁷ty und alriav Eéervy. Was von letzterm mit Recht gesagt werden kann, das gilt nicht ohne weiteres auch von ersterm, und überhaupt ist der Aus- druck alriay bre Jsty äuszerst selten. Derjenige würde groszen Dank verdienen, welcher auszer den gleich näher zu besprechenden drei andern Stellen noch weitere nachweist. Da- gegen kommt der Ausdruck airiav Eézsty sehr häufig und in sehr verschiedenen Bedeutungen vor.
Und letzteres ist nicht zu verwundern, wenn man auf die Grundbedeutung zurückgeht; denn airia bedeutet:
1) Beschuldigung, crimen, criminatio= alriaua. So steht es z. B. mit Genet. subj. bei Soph. Phil. alriay t o ˙ANary gebowat und ist sehr häufig als terminus iudicialis= FETANL., ar-Topia, von welchem letztern es bei Thucyd. I, 90 etwas zu scharfsinnig unterschieden wird.
2) Schuld, culpa, z. B. öfter bei den Tragikern x τοεα(Eε) lriac slva Aesch. Prom. 330. Ch. 1031. Soph. Ant. 445 etc. Uνο aανμαα airiac Soph. O. T. 109.
3) Grund, Ursache, causa, origo,(cfr. atriov elvat, auctorem esse) z. B. airla aväron, „6000, x0NEOO, E* x etc. xοες iννοοα xoοr airlac 1us; Soph. O. R. 1236. So überaus häufig bei Philosophen, Rednern, Dichtern und Historikern. Alriac oön obaac NXaodsyor va xpopdοεα àdαοουσα εεεορν Demosth. c. Phil. epist. 152.*)
Demgemäsz heiszt nun(chy) airiay EéNety 1. beschuldigt, angeklagt werden, accusari, argui. Es steht mit oder ohne 5x t?& 2. B. Plat. Apol, pag. 38 C Syvog. BIere zal Airiay 55 rGv B09XOEVGy Tiy rökNty XOSopetv,« Lνᷣ⁴αwGð&ëαεναe.— Lach. p. 186 B, de rep. 565 B.
⁴) Den Uebergang der ersten Bedeutung in die zweite zeigen Beispiele wie Soph. Aj. 28 1v' 05 8lv eo os .α aLtIay viher, d. h. diese Schuld schreibt jedermann dem Ajas zu d. i. jeder beschuldigt ihn der frevelhaften That(crimen= facinus).
Den Uebergang von der ersten zur dritten zeigen Beispiele wie Aesch. Prom. 228 airiav zadh hvlve alxiCeral e, oα ε οτπρηράηννυιν d. h. aus welchem Grunde er mich misshandelt, eigentlich aber„wegen welchers Beschul- digung“(vrgl. v. 195 ⁴ε έαα⁵νε Zaha Ir AixtäHarn 05e— atulCetat, und v. 257) und Soph. Aj. 1051 05X0b„ dy stxols tw airlay oodels;—
Den Uebergang von der zweiten zur dritten endlich zeigen Beispiele wie Aesch. Sept. 4 ai Hiv fäß 0 dSonllsv, airla 9⸗0(vgl. unser schuld sein= Ursache sein).


