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1) unius eiusdemque viri est dauνενᷣα(ut Socr.) εεοαεαια mναε εα ⁷ντ⁸εοοεε, 2) eiusdem(sc. ron daεενα vat Jeta Ir0SvOO) et dathevta fletodar(ut Socrates) et dalovac aàl ode[ual Ipoα] Tretadat, wo also das zweite roο ε τ in etwas anderem Sinne stehen würde als das erste, fuszt auf derselben Annahme, dass schon das erste Satzglied für sich einen Widerspruch enthalten solle. Das aber entspricht durchaus nicht der voraufgehenden Argumentation, die nirgendwo den Zwischen- gedanken„wer an datpéyta glaubt, muss auch an deta glauben“ auch nur andeutet.
Wie endlich mit einer Wiederholung des od nach ab dem Gedanken aufgeholfen werden könne (Kraemer I. I.) oder mit einer Auslassung des zweiten robô aνo(Stallbaum und Hirschig), vermag ich nicht zu verstehen. Vielmehr, so scheint es, wird der Logik nur dann vollkommen genügt, wenn man das ob streicht(mit Schleiermacher, Ludwig, Cron u. a.).
Aber steht dem nicht die Auktorität der Handschriften entgegen? Die ganze Familie a und ein grosser Teil von b haben doch das ob. Das muss mindestens sehr bedenklich machen. Sehen wir daher zu, ob es nicht vielleicht noch einen andern Weg gibt das ob zu rechtfertigen.
Es bieten sich, soviel ich sehe, zwei Möglichkeiten.¹) a) Wie, wenn der Satz α 0 ro5 O....[pre †οαα abhängig wäre nicht sowohl von xsiεοα, sondern von voby Eoyta? Zu reidoic àv ist ja kein Objektsatz erforderlich, es hat vielmehr sein Objekt in dem vorauf- gehenden raöra(wofür riy 1Paρν rabr-y erklärende Interpolation):„Wie Du es aber irgend einen der Menschen solltest glauben machen, der auch nur ein wenig(einigermaszen) Einsicht hat(sc. um zu erkennen), dass nicht ein und derselbe Mann an Dämonisches und Göttliches glauben kann und hinwieder etc., ist nicht abzusehen(keine Möglichkeit)“. Freilich steht vodv Ehei= Ver- stand haben, sonst durchweg absolut, oder es folgt ein Infin. mit oder ohne iots(z. B. Soph. El. 1465), und man könnte den Zusatz vermissen(Gors) †e†vcoxsty; aber die Härte und Prägnanz der Konstruktion wird meines Erachtens einigermaszen gemildert durch den Beisatz Ggtrpév, welches nicht Attribut zu vobv, sondern das adverbiale Neutrum zu sein scheint, wie in der häufigen Redewendung oöre Hea döts Orrev.— Oney— e a(pag. 19 C. 19 D. 21 B. 24 A.).
b) Oder aber— und dafür entscheide ich mich— leitet c hier gar keinen Objektsatz ein, sondern ist es vielmehr kausal zu nehmen= siquidem, quandoquidem, nam? ein Gebrauch der'Par- tikel, welcher namentlich häufig bei Sophocles sich findet(z. B. El. 17, 21, 324, 369, 470, 633, 821, 1112, 1319, 1322 etc.), aber auch bei Plato, wie bei Xenophon, Demosthenes u. a., gar nicht selten ist. Vgl. z. B. Krit. 44 B, 45 E, 46 B, 48 E. Euthyd. p. 272 D, 280 D, 284 E, 285 B, 288 B, 293 D, 304 C etc. Der Kausalsatz α 05 roò Ʒντο5 etc. bildet dann eine Parenthese. Die Stellung ist nicht kühner als z. B. pag. 26 C die des Zwischensatzes„xoοòd adtoc Apa vOie ... tabrg Aorndt, und logisch wie grammatisch wäre alles in schönster Ordnung.—
II. p. 33 B. àl⁴☚ 6⁵οα(a*ε) Xοοοσις αα xε-t ae SH ab rey räy dat Sav cic B05 rat Aονπmρεν̈νμμερννοσ d εν v Ay XHrG.
Sinn und Zusammenhang der ganzen Stelle(p. 33 A u. B) ist folgender:„Mit Unrecht, sagt Socrates, nennt man einige meine Schüler. Ich bin aber eigentlich nie jemandes Lehrer ge-
⁴) Dass man nicht mit Kurz das od so auffassen kann, wie es nach dαναέιe†ν ete. steht,
d. h. nach unserem Sprachgebrauche überflüssig, ist von Cron Jahrbb. 1866 S. 124 bereits erinnert-


