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sich vom 13. Jahrh. an so reich und abwechselnd wie nur irgend ein Fabliau verzweigt. Es lagen Motive genug vor, ihn den bevorzugten Geistern anzureihen, die dem Mittel- alter zu Zauberern wurden. Der Gedanke an das Verführerische der antiken Formen- schönheit mag dabei mitgewirkt haben. Der Uebergang vom Weisen zum Schwarz- künstler vollzog sich am schnellsten bei Pabst Sylvester II, der 1003 starb, dem aber schon Walther Map, Zeitgenosse Friedrichs I, eine Fee als Egeria beigesellt 17)y) und den Walther von der Vogelweide geradezu den Zauberer Gerbert nennt 175). Am längsten dauerte die Umwandlung wohl bei jenem prahlerischen Manichäer Faustus, der den gelehrten Vaganten aus S. Augustins Confessionen bekannt sein musste; wir werden anderwärts den Nachweis versuchen, dass er unter dem älteren Faustus verstanden wurde, wenn um 1500 ein jüngerer auftritt.
Die Sage von Virgilius dem Zauberer, welche Daute nicht kennt oder nicht berührt, hatte anfangs locale Bedeutung; doch nicht, wie man erwarten könnte, in Mantua, wenn schon der Anklang an Manto nicht unbenutzt blieb. Zwar stieg in der Heimath Vergils Ruhm aufs Höchste. Domnizo 17⁵) lässt in der Vita der Mathildis die Stadt Mantua sprechen: Generavi namque poetam Virgilium, centum super omnes edere versus. Auf mantuanischen Münzen erscheint Vergil in der Gelehrtentracht des 14. Jahrh. Dass solche Münzen auch als Amulete dienten, berichtet Heyne: ut pro amuleto habe- rentur numi contorniati cum ejus imagine efficta 177). Die Zaubergeschichten aber beziehen sich zunächst auf Neapel; hier schafft Virgil meist Kunstwerke, die der Stadt zum Nutzen gereichen. Unter diesen könnte das eherne Pferd, welches alle Pferde des rossereichen Neapels vor dem Kreuzbruch bewahrt 178), an jene Belehrungen in den Georgicis erinnern. Im Uebrigen bleiben die Versuche, den Zauberer aus dem Dichter zu entwickeln, stets lückenhaft. Der Gegenstand gehört wesentlich der Forschung
über Erzählungsmotive an; wir können uns um so mehr auf einige Bemerkungen
11⁴) Gualt. Mapes de nugis curialium, IV, 11; G. Phillips verm. Schr. III, S. 183 ff. 123) V. d. Hagen Minnes. I, 261: bi einem zouberaere Gerbrehte.
116) Im Anfang des 12. Jahrh.; vgl. Zappert a. a. 0.
¹71) Heyne, Virg. opp. V, 320; aus Misc. obss. novae I, 16.
118) Ut ipso integro permanente nullus equus possit redorsari; Konrads Brief, b. Arn. v. Lüb. IV, 19.


