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sind; so verdient noch eine andere Erscheinung, welche in demselben Falle vorzugsweise hervortritt, eine genauere Beachtung. Gar häufig genügt nicht das Participium des einfa- chen Verbums zu der beabsichtigten Bezeichnung einer Eigenschaft oder eines Verhältnis- ses; es treten daher mannigfache Bestimmungen hinzu, die entweder durch adverbiale und nominale Zusätze oder auch durch die Composition des Verbums selbst bewirkt werden. Dass die Zahl derjenigen Participia, die ihre Bestimmung durch einen blossen Objects-Accu- sativ erhalten, nur eine sehr beschränkte ist, haben wir schon oben(S. 14.) bemerkt; es gehen auch die wenigen, welche für den attributiven Gebrauch eines solchen Verhältnisses geeignet sind, eine soenge Verbindung mit ihrem Objecte ein, dass sie fast zu einem Begriffe zusammenschmelzen. Ueberhaupt aber ist diess der Charakter der zahlreichen anderen De- terminationen der attributiven Participia, dass sie denselben näher und innerlicher ange- hören, als es mit den adverbialen Bestimmungen der prädicativen meistens der Fall ist: es liegt in der Nutur der Sache, dass die Verbindung, welche die letzteren eingehen, mit dem Verhültniss selbst, das für dieses Mal berichtet wird, auch selbst vorübergeht; dass jene dagegen mit den Ergänzungen ihres Begriffes, welche in den hinzutretenden Bezeichnungen gegeben werden, enger zusammenwachsen. Zum Theil fühlt sich dieser nahe Zusammen- hang schon beim Lesen selbst den hierher gehörigen Wörtergruppen an: man vergleiche ausser den oben S. 14. angeführten Beispielen der transitiven Participia mit ihren un- entbehrlichen Objecten, u. a. folgende: draieine erteiεαμινος( 849.) inroor Tordelots olα παιπαάοιεμνο(A 246.) Ads xyeyavia(I 199. 418.) öndoer ur⁴ε( 276. 320.) vnuldee— dorνοεέμοσιι εέιααρνοιιι dοαν(II' 331.) Bods iqoο aᷣνοι( 375.) aiεν aion( 166.) qdlappes ddaedte re cl rect eοινiut(A 282. H 62.) exoοννμειυνοτ alrdomt Td³α(E 562.) frea igddeεd douoraæ Teiuεεoναι(I 222.) reixea Gανοιμεααασι donoira(n 45.) de⁴νκικιμεμνοο εeαωσσ( 318.) nι εέαα νο õG 422). Ueberall ziehen die Participia ihre näheren Bestimmungen möglichst nahe in ihr Bereich; sie bilden zusammen logische Composita, denen die Form der Sprache noch nicht völlig nach- gekommen ist. Wie weit sie es zu thun versucht, davon gibt ein freilich isolirt stehen- des Beispiel einen interessanten Beleg. E 442 heisst es: oi ore qilor öor dνα⁴᷑ενυ 9ενν αωαάν εοσνιμεέεινν τ d. π ασαν. Obschon niemand die Worte Jauxꝛ ννω!gramo- matisch als Compositum wird auffassen und schreiben wollen, beweist doch die Stellung der Partikel re, dass der Vortrag des Dichters selbst durch die natürliche Wirkung des logi- schen Zusammenhangs sie wie zu einem Worte verbunden hat.
Dieser sehr deutliche Fall einer begrifflichen Einheit ohne grammatische Composition sollte uns, glaube ich, auch in manchen andern Fällen zur Richtschnur in der Wortschreibung dienen: wir sollten auch bei der innigsten logischen Zusammengehörigkeit eines attributiven Partici- piums mit seiner adverbialen Bestimmung die grammatische Composition oder die Verbindung zu einem Worte nie gegen die Grundgesetze der Sprache eintreten lassen. Wir berühren hier
eine Frage, in welcher allerdings von Gelehrten wie Wolf(praef. ad II. p. 61.), Lobeck Parergg. 3*


