Aufsatz 
Der deutsche Lesestoff für Quinta
Entstehung
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Schulnachrichten.

Die Landwirthſchaftsſchule in Weilburg, an Stelle des 1876 aufgehobenen Königl. landwirt⸗ ſchaftlichen Inſtituts zu Hof Geisberg bei Wiesbaden begründet und am 10. Oktober 1876 eröffnet, reſſortiert vom Königl. preußiſchen Miniſterium für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten und iſt der Königl. Regierung zu Wiesbaden unterſtellt. Außerdem beſteht für dieſelbe ein Kuratorium, deſſen gegenwärtige Zuſammenſetzung folgende iſt:

1. v. Wurmb, Königl. Regierungspräſident in Wiesbaden, Vorſitzender;

2. Riſch, Königl. Regierungs⸗, Schul⸗ und Konſiſtorialrat in Wiesbaden;

3. Wendelſtadt, Königl. Geh. Regierungsrat in Kaſſel, Delegierter des landwirt⸗ ſchaftlichen Zentralvereins für den Regiernngsbezirk Kaſſel;

4. Graven, Gutsbeſitzer in Sieglar bei Troisdorf(Regbz. Köln), Delegierter des

Vereins naſſauiſcher Land⸗ und Forſtwirte;

Graf v. Schwerin, Königl. Landrat in Weilburg;

Farr, Bürgermeiſter in Weilburg;

Moſer, Bürgermeiſter⸗Stellvertreter in Weilburg;

Rudolf Herz, Banquier in Weilburg;

Matzat, Direktor der Landwirtſchaftsſchule.

Die Anſtalt iſt organiſiert nach dem neuen Reglement für die preußiſchen Landwirtſchafts⸗ ſchulen(vom 10. Auguſt 1876)welche für ihre Zöglinge mit der Erlangung einer tüchtigen allge⸗ meinen und Fachbildung auch die Erwerbung der Berechtigung zum Einjährig⸗Freiwillgen⸗Dienſt erſtreben. Sie beſteht demnach aus drei Fachklaſſen von Tertia aufwärts(III, II, I) und zwei Vorſchulklaſſen(V, IV), jede mit einjährigem Kurſus:

Die Berechtigung, den Schülern der I. Klaſſe nach beſtandener Entlaſſungsprüfung giltige Zeugniſſe über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt zu erteilen, war der Anſtalt durch Erlaß des Herrn Reichskanzlers vom 30. Sept. 1879 proviſoriſch zuerkannt worden(ſ. III. Progr. 1880, S. 37). Dieſe Berechtigung iſt nunmehr in eine definitive verwandelt durch folgende Miniſterialverfügung:

9SS

Berlin, den 17. Auguſt 1887.

Die Königliche Regierung wird hierdurch benachrichtigt, daß nach einer Mit⸗ theilung des Herrn Reichskanzlers die der Landwirthſchaftsſchule zu Weilburg ſeither proviſoriſch zuerkannte Militärberechtigung in eine definitve umgewandelt worden iſt. Demgemäß iſt die gedachte Schule aus dem Verzeichniſſe der proviſoriſch berechtigten Lehranſtalten in die Claſſe C. a. bb. des unterm 29. April d. J. durch die Nr. 18 des Centralblatts für das deutſche Reich veröffentlichten Hauptverzeichniſſes derjenigen höheren Lehranſtalten übergegangen, welche zur Ausſtellung wiſſenſchaftlicher Befähigungs⸗ zeugniſſe für den einjährig freiwilligen Militärdienſt befugt ſind.

Der Miniſter für Landwirthſchaft Der Miniſter der geiſtlichen Domänen und Forſten. Unterrichts⸗ u. Medicinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage In Vertretung gez.: Michelly. gez.: Lucanus.

An die Königl. Regierung zu Wiesbaden.