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V. Bekanntmachung
über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſinm und die Porſchule.
Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium und in die Vorſchule werden Montag den 15. April morgens von 9—11 Uhr in dem Conferenzzimmer des Gymnaſiums entgegen⸗ genommen. Die Nachprüfungen finden am ſelben Tage von morgens 8 Uhr ab, die Auf⸗ nahmeprüfungen an demſelben Tage von 11 Uhr ab ſtatt; der Unterricht beginnt Dienstag den 16. April morgens 8 Uhr.
Zur Aufnahme in die Sexta genügt das zurückgelegte neunte Lebens⸗ jahr. Bedingungen der Aufnahme ſind: geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, Kenntnis der deutſchen Deklination und Konjugation mit lateiniſcher Termi⸗ nologie, angehende Sicherheit in der Rechtſchreibung und im Gebrauch der vier Grund⸗ rechnungsarten.
Großherzogliche Direktion des Gymnaſiums und des pädagog. Seminars zu Gießen:
Prof. Dr. Indwig Schädel.


