Aufsatz 
Aufgabe, Stoff und Methode des Unterrichts in der Elektrizitätslehre / Georg Heußel
Entstehung
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ſich ſeiner ſtets gleichbleibenden, ruhigen Freundlichkeit erfreuen durften. Ans Lehrern war er ein guter, lieber Amtsgenoſſe, als Verwalter der Bücherei ſtets darauf bedacht, das Inſtitut im Rahmen des Möglichen auf der Höhe zu halten und ſeine Benutzung den Mitgliedern des Kollegiums durch ſein hilfsbereites, entgegenkommendes Weſen zu erleichtern.

Am 1. Januar 1927 trat Herr Oberſtudienrat Profeſſor Dr. Weimar auf Grund des Altersgeſetzes in den Nuheſtand. Als er nach mehr als 20 jähriger Tätigkeit an unſerer Schule, deren phyſikaliſches Kabinett er aus kleinen Anfängen zu einer Muſterſammlung erweitert hatte, ausſchied, konnte er des beſonderen Dankes der vorgeſetzten Behörde und des Kollegiums ver⸗ ſichert ſein. In ſeiner beſcheidenen Weiſe hatte er ſich einer Abſchieds⸗Ehrung entzogen, aber das entbindet die Schule nicht der Pflicht, ſeiner außerordentlichen Verdienſte dankbar und voll Anerkennung zu gedenken. Wie oben bemerkt, verſah Herr Profeſſor Dr. Weimar lange Zeit hindurch und wiederholt den verwaiſten Direktor⸗Poſten, in dieſer nicht immer leichten Aufgabe getragen vom allgemeinen Vertrauen der Lehrer und Schüler, ſo daß es neidlos begrüßt wurde,

als er am 1. Juli 1925 zum Oberſtudienrat ernannt wurde. Anſere freudige Anerkennung gilt

aber in gleichem Maße dem Lehrer und Erzieher, der mit heiligem Ernſt und mit freundlichem Weſen ſeinen Beruf ausfüllte und ſchöne Anterrichtserfolge erzielen durfte. Auch ihn geleiten unſere aufrichtigſten Wünſche in das otium cum dignitate.

Mitteilungen an die Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 23. April, mit der Prüfung der neu ange⸗ meldeten Schüler, der Unterricht am Donnerstag, den 26. April, um 7 ¾¼ Uhr.

Die Ferienordnung für das Schuljahr 1928/29 iſt folgende:

Pfingſtferien: von Sonntag 27. Mai bis Sonntag 3. Juni. Sommerferien: von Samstag 14. Juli bis Sonntag 12. Auguſt. Herbſtferien: von Sonntag 23. September bis Sonntag 7. Oktober. Weihnachtsferien: von Sonntag 23. Dezember bis Sonntag 6. Januar 1929.

Die verehrlichen Eltern unſerer Schüler bitten wir, in allen Angelegenheiten, die die Schule betreffen, und in denen ſie Rat und Auskunft wünſchen, ſich vertrauensvoll an den Fachlehrer, den Klaſſenführer oder den Direktor zu wenden. Doch müſſen wir darauf hinweiſen, daß während der Anterrichsſtunden die Lehrer nicht zu ſprechen ſind und auch Anmeldungen von Beſuchen während des Anterrichts nicht überbracht werden dürfen. Am Fehlgängen vorzu⸗ beugen, empfehlen wir den Angehörigen, durch die Schüler 12 Tage vorher anfragen zu laſſen, wann Beſuch empfangen werden kann.

Die ſchriftlichen Arbeiten(mit Ausnahme der Aufſätze) werden an beſtimmten Wochentagen angefertigt und zurückgegeben. Zu Beginn des Schuljahres werden dieſe Tage den Schülern zur Bekanntgabe an die Eltern mitgeteilt.

Befreiungen von allgemein verbindlichen Lehrfächern finden nur auf Grund ärztlicher Zeugniſſe und auf beſtimmt begrenzte Zeit ſtatt.

Direktion des Realgymnaſiums: Henk.