5 Logik, Metaphyſck, Phyſik und Rhetorik, Decan der Facultät und Praeses bei allen philoſophiſchen Disputationen; M. Helvicus, Profeſſor der griechiſchen und hebräiſchen Sprache; M. Bachmann, vorher praeceptor an der Stadtſchule zu Gießen, jetzt Profeſſor der Poeſie und zugleich praeceptor classicus am Pädagog. Eine juriſtiſche und mediciniſche Facultät fehlten Anfangs; doch wurden dieſelben zu Anfang des Jahres 1606 errichtet. Die erſten juriſtiſchen Profeſſoren waren Dr. Antonii, nachher auch Kanzler, und Dr. Kitzel, zugleich Profeſſor der Mathe⸗ matik. Der erſte Profeſſor der Mediein war Dr. Münſter; nach ſeinem noch in demſelben Jahre an der Peſt erfolgten Tode wurde Dr. Lautenbach berufen. Die weitern Ernennungen und Veränderungen an dem Gymnaſium und der bald daraus entſtandnen Univer tät übergehe ich, als nicht zu meinem nächſten Zweck gehörig; auch erwähne⸗ ich hier nicht weiter der zuerſt am Pädagog angeſtellten Lehrer, da ein vollſtändiges Verzeichniß derſelben beigegeben werden ſoll. 1 4. 1 1 4 4 Shn ann Das neue Gymnaſium gelangte ſehr bald zu großer Blüthe; Winckelmann inſcribirte in einem Jahr und drei Monaten gegen 300 Studenten; auch das Pädagog hatte ſich unter der Leitung des trefflichen Dieterich einer großen Frequenz zu erfreuen. Es war deshalb ſchon im September des folgenden Jahres nicht mehr Raum genug auf dem Rathhaus, und die Profeſſoren richteten deshalb an den Landgrafen die Bitte um ein beſonderes Collegium und Pädagog, womit ſie das weitere Geſuch um Auswirkung eines kaiſerlichen Privilegs verbanden. Die Bittſchrift lautet ſo: Fn 11 Eneadunl ti dren enltret. nir m. Ew. Fürſtlichen Gnaden ſollen wir unterthänig nicht verhalten, daß, nachdeme wir gegen die Frankfurter Herbſt⸗ meſſe unſere lectiones vollendet, und, wie bei der Univerſität zu Marburg Herkommen, dann auch unſre feriae scholasticae angangen, wir uns collegialiter zuſammengeſetzet und berathſchlaget, was zur Beſſerung der Gebrechen der von E. F. G. Gott zu Lobe und Liebe, ſeiner Kirchen, auch dem gemeinen Nutzen zu Gutem chriſtlich und wohl angeſtellten Schule, auch Erhaltung derſelbigen in ihrem Flor und zu mehrerem Fortkommen und Gedeihen dienen möge. Geben demnach E. F. G. unterthänig zu erkennen, daß, weil durch Gottes Segen ſich die Paedagogia, großes und kleines, alſo vermehret, bevorab die Stube auf dem Rathhauſe, ſo zum großen Paedagogio verordnet, allzueng worden, und die Jugend auch bei großem Gedränge hinfüro drein kaum ſitzen könne, und ob wir wohl unſre Gedanken dahin gewendet, wie etwa ein anderer bequemer Ort zu bekommen ſei, ſo können wir doch keinen nicht erſehen. Derowegen denn die höchſte Nothdurft erfordern will, daß E. F. G. wie ein anſehnlich Gollegium für die publicos erbauen, alſo die gnädige Vorſehung thun möchten, daß ein bequemer Bau etwa zur Pädagogie deputirt werde. Demnächſt befindet ſich die Beſchwerlichkeit, daß, nachdem wir in Mangel des Privilegii Caesarei ſtehen, keine gradus, weder baccalaureorum, noch magisterii, noch doctoratus ertheilt werden können, und dohero, de die Erlangung des gemeldten Privilegii nicht erfolgen ſollte, gar ſchwerlich dieſe Schule, ſo in einem guten Aufnehmen iſt, in ihrem Stand und Flor zu erhalten ſein würde, da ja die Jugend, auch E. F. G. eigne Landeskinder ſich nacher Marburg begeben würden, da ſie die publica testimonia graduum erhalten können, welches dann uns dieſes Orts, wie auch E. F. G. ſelbſt wenig Ruhms bringen würde. Wie wir denn auch gewiß erfahren, daß ſich viele Studiosi von Marburg und andern hohen Schulen hierher begeben würden, wenn ihnen das mehrgedachte Privilegium zu wegen gebracht werden könnte, andere aber, die hier ſind, ſich vernehmen laſſen, daß, wofern die Erhaltung deſſelben entſtehen ſollte, ſie nicht auf dieſer Schule verharren, ſondern auf andere privilegirte Academieen ſich begeben wollten, zu geſchweigen allerlei ſchimpflicher Reden, ſo zu Marburg und anderer Orten über uns ausgegoſſen werden. Wie denn nun ſolches Alles zu merklichem Abgang und Nachtheil E. F. G. Schule gereichet, als wollen E. F. G. wir unterthänig gebeten haben, Sie wollen keinen Fleiß ſparen und bei Kaiſerlicher Majeſtät das Privilegium academicum herausbringen. Dat. Gießen den 10. September 1606. 3
E. F. G. unterthänig gehorſamſte Rector, Decanus und Professores zu Gießen.


