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Im Jahr 1527 errichtete Philipp der Großmüthige aus eingezognen Kloſtergütern zu Marburg ein Univerſal⸗ ſtudium, wie es in der Fundationsurkunde heißt; dieß war theils eine Univerſität, theils eine Pflanzſchule der⸗ ſelben oder ein Pädagog. Beide waren genau mit einander verbunden und hatten gemeinſchaftliche Einkünfte. In der Stiftungsurkunde heißt es in Bezug hierauf:„und damit an gemeldtem unſerm Studio, ſoviel zur Anführung, Unterweiſung und Auferziehung der Jugend von nöthen, in keinem Theil Mangel erſcheinen möge, haben wir daſelbſt auch ein weſentlich und nützlich Paedagogium inſtituiren und daſſelbe wie mit gelehrten und erfahrenen Präceptoren, alſo auch mit den nützlichſten und bequemſten Lectionibus und Authoribus verſehen laſſen. Und ſollen an demſelben Paedagogio zum wenigſten zween ²) gelehrte magistri, ſo die Jugend in grammaticis, dialecticis, rhetoricis und musicis praelectionibus cet. fleißig und getreulich inſtituiren, für und für von gemeldten unſern Kloſtergütern gehalten werden.“ Nach dem 1567 erfolgten Tode Philipps des Großmüthigen übernahmen ſeine beiden älteren Söhne Wilhelm und Ludwig kraft des väterlichen Teſtamentes die Adminiſtration der Univerſität und des Pädagogs; doch behielten auch die beiden jüngern Linien Darmſtadt und Rheinfels fortwährend Theil an dieſen Anſtalten; wenigſtens ſuchte dieß Darmſtadt ſpäter ſowohl aus dem Teſtament Philipps des Großmüthigen, als aus dem Inhalt des Erbvertrags von 1568 darzuthun. Nach Wilhelm's Tod trat an ſeiner Stelle in die Adminiſtration ſein Sohn Moriz. Ludwig der ältere ſtarb ohne Erben; als aber ſein Vetter Ludwig der jüngere, der Sohn Georg's I., des Stifters der Darmſtädtiſchen Linie, an der Adminiſtration Theil nehmen wollte, ſo entſtanden ſowohl hierüber, als über das ganze Teſtament Ludwig's des ältern weitläuftige Streitigkeiten, die endlich an den kaiſerlichen Hof zur Entſcheidung gelangten und erſt im weſtphäliſchen Frieden ihre vollſtändige Erledigung fanden. Moriz blieb jedoch factiſch vorläufig allein im Beſitz der Adminiſtration.
Schon früher hatten auf der Univerſität Marburg heftige Streitigkeiten zwiſchen den zum Calvinismus hinneigenden niederheſſiſchen und den ſtreng lutheriſchen Theologen Statt gefunden, die letztern aber waren durch Ludwig den ältern geſchützt worden. Nachdem nun Moriz die Adminiſtration allein erhalten, wurde den orthodor lutheriſchen Theologen befohlen: 1) die Concordienformel und namentlich die Ubiquitätslehre zu verwerfen, 2) die zehn Gebote wie die reformirte Kirche abzutheilen, 3) bei Austheilung des Abendmahls das Brod zu brechen, 4) in die Entfernung der Bilder aus den Kirchen zu willigen. Als die Theologen, D. Leuchter, D. Winckelmann, D. Mentzer und M. Dieterich ſich deſſen weigerten, wurden ſie durch den Kanzler Siegfried Klotz ihres Amtes entſetzt. Sie begaben ſich zu Ludwig dem jüngern, welcher, theils um die reine lutheriſche Lehre aufrecht zu erhalten, theils weil er von der Adminiſtration der Univerſität Marburg ausgeſchloſſen war, den Entſchluß faßte, in ſeiner Stadt und Feſtung Gießen einſtweilen ein Gymnasium illuslre zu errichten. Dieſer Entſchluß wurde nach reiflicher Ueberlegung mit den Landſtänden im Herbſt 1605 vollzogen. Die Einweihung des Gynmasi illustris geſchah auf dem Rathhaus am 10. October ³) 1605; der Kanzler des Gießer Dicaſteriums Joh. Strupp von Gelnhauſen und der von dem Landgrafen ernannte Rector Winckelmann hielten nach verleſenen fürſtlichen Privilegien Einweihungsreden; auch jeder Lehrer des Gymnaſiums trat ſein neues Amt durch eine Rede an); und die Lectionen begannen am 14. oder 15. October. Vom 14. October iſt auch die im Namen des Landgrafen ausgeſtellte, noch vorhandene Stiftungs⸗ urkunde.
Uebrigens wurde das neue Gymnaſium ganz nach dem Muſter des von Philipp dem Großmüthigen zu Marburg gegründeten Univerſalſtudiums eingerichtet; es beſtand nämlich aus einem Gymnasium publicum oder academicum und aus einem demſelben einverleibten Gymmasium classicum oder paedagogicum. Daß letzteres gleich Anfangs einen weſentlichen Beſtandtheil des Gymnaſiums bildete, beweiſen ſowohl die Artikel der Stiftungsurkunde de Paedagogiarcha und de Pedellis, als auch folgende Stelle in der Vorrede zu Dieterich's 1606 herausgegebener lateiniſcher Grammatik:
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*) Es wurden gleich von Anfang an außer dem Pädagogiarchen vier Lehrer angeſtellt. *) Nach Andern am 7., welche Angabe aber unrichtig zu ſein ſcheint. * Dieſe Reden ſind ſämmtlich nicht mehr vorhanden.


