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1686 ununterbrochen gelehrt worden war, haben wir aus dem Jahr 1794. In der 6., 7. und 8. Abteilung des Obergymnasiums wurde Französisch vierstündig unter Zugrundelegung von Gedikes Chrestomathie unterrichtet, die 9. Abteilung erhielt in ihren vier Stunden hauptsächlich Anleitung zum Sprechen; die beiden oberen Klassen des Mittelgymnasiums hatten je 2 Stunden, in denen Gedikes Lesebuch und Grammatik benutzt wurden.: 1797 verlangte die preuſsische Regierung von den Kreuzherrn, die die frühere Jesuitenschule zu Emmerich übernommen hatten, daſs Französisch gelehrt werde, aber auf Bitten derselben sah sie vorläufig davon ab, und so wurde bis 1811 UInterricht in dieser Sprache nicht gegeben.“ Die Ordnung der Katha- rinenschule zu Braunschweig von 1790, die aber erst 1800 veröffentlicht wurde, wies fran- zösischen Unterricht nach Trapps allgemeiner Schulencyklopädie auf, ferner UÜbersetzungen aus dem Deutschen ins Französische und umgekehrt und in der Prima ibungen im Sprechen; am Martineum lagen die Grammatik von Pierrard zu Grunde und die Lesebücher von Gedike, wozu in der Prima noch ein und der andere Klassiker kam(Molière, Racine, Voltaire). 3 An der Elberfelder Lateinschule wurde Französisch 1801 obligatorisch,“ an der St. Johannis- schule in Hamburg 1803. ⁵
1804/5 wurde zum erstenmal Französisch am Bamberger Lyceum gelehrt und durch das allgemeine Normativ der Einrichtung der öffentlichen Unterrichts-Anstalten im Königreich Bayern vom 3. Novbr. 1808 mit genügender Stundenzahl bedacht. Eine Beschränkung trat insofern ein, als durch die Verfügung vom 21. Febr. 1810 dieses Fach in der oberen Primärschule und im Progymnasium abgeschafft wurde. 6 Zu Anfang des Jahrhunderts hatte Französisch sich auch in Baden seinen Platz erobert; 1806 finden wir es auf dem Karlsruher Stundenplan, 1808 in Heidelberg in der aus dem reformierten und katholischen Gymnasium vereinigten Anstalt, 1809 an dem Pädagogium zu Baden und um dieselbe Zeit in Wertheim. Daſs in Preuſsen an der Mehr- zahl der Gymnasien französischer Unterricht erteilt wurde, ersehen wir daraus, dals durch die Instruction vom 25. Juni 1812(1805) in der schriftlichen Maturitätsprüfung ein französischer Aufsatz vorgeschrieben war; doch konnte nach derselben Instruction die Prüfung im Fran- zösischen unterbleiben, eine Bestimmung, die sich nur mit Rücksicht auf die Anstalten erklärt, die eine Lehrkraft noch nicht gewonnen hatten. 1817 wurde Französisch in Weimar obliga- torisch, im Groſsherzogthum Hessen suchte man Lehrer für diejenigen Gymnasien zu engagieren, die dem Bedürfnis der Zeit noch nicht hatten entsprechen können, 1826/8 finden wir es in den Braunschweigischen Reifeprüfungsordnungen, während nach der Normalverordnung vom 2. Novbr. 1818 in Württemberg noch Dispensationen von diesem Fach zulässig waren, für Theologen sogar vorgeschrieben wurden. Wenn auch durch den Generalgouverneur des Niederrheins, Sack, 1814 Französisch in den neugewonnenen Rheinlanden beseitigt, und es 1816 auf den meisten Gymnasien Preuſsens aus dem öffentlichen Unterricht ausgeschlossen wurde, so bestand die
¹ O. Schanzenbach, aus der Geschichte des Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums zu Stuttgart. Festschrift 1886 pag. 47 f. 51.
² J. Köhler, Rückblick auf die Entwicklung des höheren Schulwesens in Emmerich 1. Teil Festschrift 1882 pag. 77.
3³ Koldewey I pag. 443 f. 450 ff.
4 K. W. Bouterwek, Geschichte der lateinischen Schule zu Elberfeld 1865 pag. 89.
5 Hoche pag. 33.
6 B. Kilian, Chronik der Studienanstalt Bamberg. Progr. 1879 pag. 21, 35. Späüter wurde Französisch in Bayern facultativ und erst 1854 wieder obligatorisch.


