Aufsatz 
Über consul und consulere nebst einem Anhang über famulus und familia / Johann Heinrich Hainebach
Entstehung
Einzelbild herunterladen

10

findet, ohne daſs man darum sagen könnte, daſs l aus r hervorgegangen wäre. Ein Beispiel möge dieses erläutern. Wir haben im Sanscrit die Wurzel lih, übereinstimmend mit lat. lingere, griech. Ietixetr, goth. laigon. Für jenes lih erscheint sehr oft rih. An eine Priorität des r läſst sich hier doch gewiſs nicht denken. Selbst das Semitische zeigt bei dieser Wurzel l(vgl. hebr. 79).

Schon vor Corssen hat Pott Etym. Forsch. 2. Bd. S. 560 Consnl und consulere in ganz ähnlicher Weise wie jener abgeleitet und erklärt. Auch er legt dem consulere die sanscr. Wurzel sar(ire) zu Grunde und giebt ihm die Bedeutung conveniremit sich oder andern zu Rathe gehen. Auſserdem ist er geneigt es, wie Schwenk(S. 8), mit salio in directe Ver- bindung zu bringen und als ein compos. desselben anzusehen, das nur der Formen der 4. Conjug. und des Umlauts i entbehre, wie wenn das Kleinigkeiten wären, um die man sich nicht viel zu kümmern hätte. Salio und seine composita zeigen keine Spur von einer Angehörigkeit zur 3. Conjug. und woher sollte auſserdem das o von consolo, der ältesten Form des Wortes, kommen? Selbst das u ist unstatthaft, da ein vor l stehendes a nur dann in u übergeht, wenn unmittelbar auf l ein Consonant kolgt. Darauf wird später nochmals die Rede kommen. Uebrigens scheint Pott seiner Ableitung selbst nicht rècht zu trauen, da ihn die Glosse solino intelligitur consulo(Fest. S. 350 M.) bedenklich macht. Und darin hat er vollkommen Recht. Jene Glosse hätte auch von andern viel mehr berücksichtigt werden sollen. Mit einer ganz andern Zuversicht spricht sich Pott über den Sinn des Wortes consul aus, ohne jedoch seinen Gedanken zu begründen und auszuführen. Ich glaube nicht zu irren, sagt er, consules bedeute in prägnantem Sinne die Berather und zwar als vorzugsweise dazu bestellt, ut consulant reipublicae. In dem so eben mir zu Gesichte gekommenen 2. Bd. 3²2 S. 673 berührt Pott nochmals consul und consulere, ohne etwas wesentlich Neues zu sagen. Interessant war es mir, den S. 5 ausgesprochenen Gedanken, daſs aus consul nur consulare wie exsulare aus exsul hätte hervorgehen können, hier wieder zu finden.

Noch muſs ich eines von O. Keller verfaſsten kurzen Artikels Leipz. N. J. Jahrg. 1863, S. 766 erwähnen, der einige bemerkenswerthe Gedanken enthält. Der Verfaſser nimmt eine lateinische Wurzel söl an in der Bedeutung fest sein, davon leitet er ab solum eigentlich das Feste, der Boden, solidus, fest, solére, später, wie er sagt, in der Composition abgeschwächt zu sulere festsetzen, festsitzen, consulere zusammensitzen, berathen, consol, consul der Raths- beamte zar'&Soxny, der den Rath beruft und ihm präsidiert, consilium Sitzung, Berathung, exsul der drauſsen Festsitzende, auswärts seinen Wohnsitz Habende, Verbannte, insula sc. terra, das drinnen(vom Ufer aus angescehen) festsitzende Land, die Insel vgl. das deutsche Ein- land, Eiland, praesul Vorstand, Vorsitzender. In dieser ln on, abgeriſsenen Weise reiht Keller Gedanken an Gedanken, ohne etwas zu begründen. Daſs er die Bedeutung der Form zu würdigen weils, daſs er nicht willkührlich mit ihr umspringt, ist anzuerkennen, aber seine Be- griffsentwicklung ist wenig ansprechend. Auf die Einzelheiten einzugehen, habe ich um so weniger Grund, als die sämmtlichen hier zusammengestellten Wörter theils besprochen sind, theils im Folgenden besprochen werden. Der beste Griff, den K. gethan hat, ist die der Wurzel sol beigelegte Grundbedeutung fest sein. Zu einer ähnlichen bin auch ich auf einem ganz anderen Wege und durch eine ganz andere Combination gekommen.

Was Düntzer Lat. Wortbild. S. 54, Niebuhr's Ansicht vertheidigend, sagt, und Geiger in seinem vor kurzem erschienenen höchst geistreichen Buche über den Ursprung der Sprache, in welchem S. 217 Zusammenhang der Wörter consul, praesul, exsul und consulo mit salio und des