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sich mit diesem sul in consul verhalte. Wie es scheint, geht Niebuhr von einem adj. sulus für es-ulus aus, das sich aus sum oder vielmehr aus dessen Wurzel es entwickelt und die Endung eingebüſst hat. Dem steht nun zweierlei im Wege. Erstens hat das verb. sum im Lateinischen keine nomina erzeugt, und dann giebt es weder ein adj. noch ein subst. mit dem suff. ul. Sollte mir jemand famul für famulus, welches Ennius Ann. v. 16 Vahl. und Lucretius 3, 1032 mit sichtbarer Nachahmung des Ennius gebraucht hat, entgegen halten wollen, so frage ich, ob es denn ein famul gen. famulis gegeben habe. Offenbar hat Ennius mit dichterischer Licenz hier us abgeworfen, wie um von caelum Ann. v. 561 Divum domus altisonum cael. Um übrigens einem Misverständnisse vorzubeugen, muſs ich bemerken, daſs in famulus, famul nicht ulus, ul, sondern mulus, mul Suffix ist, was ich in einem besonderen Anhange darzuthun versuchen werde. Auch den Misstand hat die Ansicht Niebuhr's und derjenigen, die ihm beigepflichtet haben, dals sie die Möglichkeit abschneidet, consul und consulere in Einklang zu bringen, und doch fühlt jeder, wie es auch die Römer gefühlt haben, daſs beide unzertrennlich sind. Denn, von den heterogenen Begriffen nicht zu reden, aus consul konnte nur consulare wie exsulare aus exsul, aber kein consulere hervorgehen. Dieses hatte ich über Niebuhr’s Erklärung des Wortes consul niedergeschrieben, als ich vor kurzem durch die liebenswürdige Güte und seltene Dienstfertigkeit unseres Clemm auf folgende Stelle aufmerksam gemacht wurde, die sich in Schoemann's Lehre von den Redetheilen als Anmerkung auf S. 94 findet:
„Diejenigen, welche nach Niebuhr's Vorgange Röm. Gesch. 3. Aufl. Th. 1 S. 578 in consul, praesul, exsul der zweiten Sylbe die Bedeutung eines der ist zuschreiben, mülſsen an ein von sum(esum) abgeleitetes Appellativum(Adjectivum) sul oder esul, oder vielleicht in voller Form esulus gedacht haben, was, abgesehen von der aller Analogie entbehrenden Form, aus dem in dem Texte angegebenen Grunde(daſs nämlich vom verbum subst. abgeleitete nomina kaum denkbar seien) ganz unglaublich ist. Consul ist ohne allen Zweifel mit consulo(alt conso) eines Stammes, in praesul ist die zweite Sylbe von sal, dem Stamme von salio, in exsul von solum abzuleiten und die Gleichheit der drei ist nur eine lautliche bei ganz und gar ver- schiedener Bedeutung.“
Mich in mehreren wesentlichen Punkten mit Schoemann in Uebereinstimmung zu finden, ist mir natürlich eine Genugthuung. In Bezug auf das wunderliche conso freilich, woraus consulo soll geworden sein, gehen unsre Meinungen weit aus einander.
Mommsen Röm. Gesch. 5. Aufl. S. 250 A. 2 nimmt nach Niebuhr's Vorgange consules im Sinne von Collegen. Zu diesem Begriff gelangt er durch einen kühnen Sprung. Er sagt nämlich wörtlich„Die Consuln sind eigentlich die zusammen Springenden oder Tanzenden, wie praesul der Vorspringer, exsul der Aufspringer(d ε&éuνmπιεασςα), insula der Einsprung, zunächst der ins Meer gefallene Felsblock.“ Man traut kaum seinen Augen, wenn man diese Worte des so scharfsinnigen und gelehrten Mannes liest. Wie? fragen wir, die beiden für ein Jahr erwählten Häupter des römischen Staates, die Träger des Consulats, das, wie Cic. p. Plancio 25§ 60 sagt, honorum populi finis est, sollten ihren Namen vom Tanzen bekommen haben, welches bei den Römern so übel angesehen war, dals Cicero in der Rede pro Mur. 6§ 13 sagen konnte Nemo fere saltat sobrius, nisi forte insanit, und kurz vorher Non debes, M. Cato, arripere maledictum ex trivio aut ex scurrarum aliquo convivio, neque temere consulem populi Romani saltatorem vocare, und daſs unsre Schüler im Cornel. Nepos in Bezug auf das römische Volk lesen Saltare in vitis poni? Was sonst noch über Mommsen's Worte zu sagen wäre, findet seine Erledigung theils im Vorhergehenden theils im Folgenden.


