Aufsatz 
Über consul und consulere nebst einem Anhang über famulus und familia / Johann Heinrich Hainebach
Entstehung
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sagt In re militari praetor dictus, qui praeiret exercitui, womit freilich dessen auf S. 32 befind- liche Worte nicht ganz stimmen Praetor dictus, qui praeiret jure et exercitu, a quo id Lucilius: Ergo praetorum est antidire. Jenes praeire jure et exercitu, wie es scheint, ein erzwungenes Zeugma, steht alterthümlich für praeire juri et exercitui, aber ich wülste nicht, daſs man statt der häufig vorkommenden Formel praeesse juri oder juri dicundo auch gesagt hätte praeire juri, glaube auch nicht, daſs man so hat sagen können, da praeire als dat. lebende Wesen verlangt. Die Ableitung von praeire ohne hinzugefügten dat. findet sich auch Cic. Leg. 3, 3 § 8. Dals nun das Oberhaupt eines kleinen, zumal friedliebenden Volkes von der in seiner Hand ruhenden richterlichen Gewalt der Richter genannt werde, ist begreiflich, und wir wissen, daſs es eine Zeit lang so bei den Juden und beständig so bei den Karthagern war, deren Sufet nichts anderes bedeutet als Richter. Begreiflich ist es auch, daſs ein kriegerisch gesinntes Volk sein Oberhaupt Heerführer nennt, wie die deutschen Völkerschaften die ihrigen Herzoge d. i. duces exercitus nannten. Aber unbegreiflich ist, dafs die beiden Männer an der Spitze des römischen Staates ihren Titel sollten bekommen haben nicht von ihrer Stellung zu diesem, sondern von ihrer Stellung zu einander, besonders wenn man erwägt, daſs ihr collegialisches Verhältnis sich nicht bloſs auf ihre Person, sondern auch auf die Prätoren erstreckte, daſs es auſserdem in Rom so viele Collegien und Collegen gab, wodurch dieser Name, statt etwas Characteristisches zu bezeichnen, vollständig farblos und nichtssagend wurde. Gegen Niebuhr's Auffaſsung spricht auch der Umstand, daſs es einigemal einen consul sine collega gab, was dann gerade so viel Sinn gehabt hätte als ein Ehemann ohne Gattin oder ein allein reisender Gefährte. Auch das kann ich nicht gelten lassen, dals die Consuln so œ' goxny genannt worden wären, um dadurch den Gegensatz gegen die verhafste Monarchie scharf hervortreten zu lassen. Denn damals, als der Name Consul aufkam, hatte man das Collegium der decemviri vor Augen. Hiervon aber ganz abgesehen, glaub' ich nicht, dals die Römer in der Theilung der höchsten Gewalt den wesentlichen Schutz gegen die Unbilden der Monarchie gesucht haben, sondern viel mehr in der nur einjährigen Dauer derselben, nach welcher der Consul als einfacher Bürger in die Reihen seiner Mitbürger zurücktrat. So fassen auch die römischen Schriftsteller das Consulat auf, am bestimmtesten und deutlichsten Liv. 2, 1 Libertatis autem originem inde magis, quia annuum imperium consulare factum est, quam quod deminutum quicquam sit ex regia potestate, numeres. Omnia jura, omnia insignia primi consules tenuere: id modo cautum est, ne, si ambo fasces haberent, duplicatus terror videretur. Cic. de Re P. 2, 31§ 53 Hinc est quod regalem dominationem non ferentes annua imperia binosque imperatores sibi fecerunt, qui consules appellati sunt a consulendo, non reges aut domini a regnando atque dominando. Sallust. Cat. 6 Ubi regium imperium, quod initio conservandae libertatis atque augendae rei publicae fuerat, in superbiam dominationemque convortit, immutato more annua imperia binosque imperatores sibi fecere. An diesen beiden Stellen ist zwar in Worten nicht ausgesprochen, was das Wichtigere sei, die einjährige Dauer oder die Theilung der höchsten Gewalt; aber die Voranstellung des annua imperia zeigt, dafs ihm der Vorrang und die gröſsere Bedeutung beigelegt wird. Cic. de Leg. 3, 2§ 4 Quibus autem regia potestas non placuit, non ii nemini, sed non semper uni parere voluerunt. Offenbar steht hier uni im Sinne von eidem, wie oft, und den Gegensatz zu non nemini bildet der nicht lebenslängliche Herrscher. In dem von Cic. de Leg. 3, 3§ 8 angeführten alten Gesetze heiſst es allerdings bloſs Regio imperio duo sunto. Aber in der Zusammenstellung dieses Gesetzes mit den andern daselbst erwähnten war das annuus so überflüſsig, daſs es kaum hinzugefügt werden konnte, und kurz