Aufsatz 
Untersuchung über das privilegirte Spitzbubenhandwerk in dem alten Ägypten / Johann Friedrich Roos
Entstehung
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weſen ſey, den Diebſtahl oder das Betteln unter den Einhei⸗ miſchen, die weder Araber noch Juden waren, zu dulden.

Ich muͤßte mich ſehr irren, oder dieſe Erklaͤrung von der eigentlichen Beſchaffenheit des vorgegebenen Naͤuberhandwerks in Aegypten empfiehlt ſich, ſchon auf den erſten Anblick, durch einen nicht zu verkennenden Scharfſinn, und durch die Leich⸗ rigkeit ihrer Anwendung auf alle hier vorkommende Umſtaͤnde. So wuͤrdigen ſie auch die Schriftſteller, bei welchen ſie ange⸗ fuͤhrt wird, faſt einmuͤthig; nur in der Philoſophiſchen Ge⸗ ſchichte der Menſchen und Voͤlker von Vierthaler, B. 11 S. 364, heißt ſie eine erzwungene Erklaͤrung, die ihr Urhe⸗ ber dem Berichte der Alten unterzuſchieben ſich wohl kaum die Muͤhe gegeben haͤtte, wenn es ihm bekannt geweſen waͤre, daß jenes Gewerbe in Aegypten und andern Laͤndern des Orients noch immer zunftmaͤßig getrieben wird. Als Beweiß wird ei⸗ ne Stelle aus Niebuhr's Reiſebeſchreibung nach Arabien, B. J, S. 138, angefuͤhrt, die aber, ſorgfaͤltiger gepruͤft, den Schriſtſteller, welchen ſie beſtreiten ſoll, vielmehr unterſtutzt und beguͤnſtigt. Niebuhr verſichert dort, daß ungeachtet der Menge von kleinen Tyrannen zu Kahira, die alle ihre Leib⸗ wache und ihre Parreien heimlich und öffentlich haben, und wovon jeder zu regieren und ſeine Nebenbuhler zu ſtuͤrzen ſucht, dennoch hier nicht ſo viel von Diebſtahl und Todſchlag gehoͤrt werde, als in mancher großen Stadt von Europa. Auſſer andern Anſtalten, die hierzu mitwirken, wird auch fol⸗ gender Umſtand angefuͤhrt.Jedes Handwerk hat ſeinen Al⸗ derman, der alle, die zu ſeiner Zunft gehoͤren, wohl kennet. Sogar Huren und Diebe haben in den Morgenlaͤndern ihre beſondere Vorſteher; doch haben die Diebe keine Freiheit zu ſtehlen, ſondern wenn derjenige, dem etwas geſtohlen worden iſt, ſich an den Vorſteher der Diebe

wender,