Aufsatz 
Ueber combinatorische Variationen / [Gustav Friedrich Adolph] Runge
Entstehung
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231. Derselbe Chor wurde durch regelmässige vierteljährliche Beiträge unterstützt von 20 Mitgliedern der St. Petri Gemeine(s. d. Anmerkung.)

232. Herr Dr. Kuhn schenkte der Bibliothek sein neu erschienenes Werk: Mär- kische Sagen und Märchen..

233. Mehrere Väter unterstützten bei Aufnahme ihrer Söhne durch kleine Beiträge

die Anschaffung der Schulbücher für ärmere Zöglinge.

234. Herr Stadtrath Keibel schenkte der Bibliothek die in 4 Kupfertafeln nebst Beschreibung bestehende Darstellung einer auf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn befindlichen Locomotive aus der Fabrik des Herrn Norris in Philadelphia von Matthias.

V. Verordnungen der höheren Schulbehörden.

1. Durch eine Verfügung des Königlichen Schulkollegiums vom 18. April 1842. wird mit Bezugnahme auf eine frühere vom 24. September 1826. die Thätigkeit der Schulamts- candidaten genau bezeichnet, die ihr Probejahr an einem Gymnasium ableisten. Denselben soll, nachdem sie durch vorgängiges Beiwohnen des Unterrichts den Organismus der Anstalt, den Lehrgang, die Methode und die Fähigkeit der Schüler genau kennen gelernt haben, Ge- legenheit geboten werden, sich in verschiedenen Classen und Lehrobjecten zu versuchen, wobei derjenige Lehrer, den sie jedesmal vertreten, die Sorge für den Erfolg des Unter- richts und für die Erreichung der vorgeschriebenen Pensa behält.

2. Durch eine Verfügung vom 17. August 1842. wurde in Bezug auf die Allerhöchste Cabinets-Ordre Sr. Majestät des Königs vom 6. Juni 1842, in welcher die Leibesübungen als ein nothwendiger und unentbehrlicher Bestandtheil der männlichen Erziehung anerkannt und bestimmt wird, dieselben in den Kreis der Volks-Erziehungsmittel aufzunehmen, die erste Einleitung zur Realisirung des Königlichen Willens getroffen.

3. In einer Verfügung vom 15. September 1842. wird mit Bezug auf eine frühere vom 21. August 1829. die Uebung der Schüler im eignen freien mündlichen Vortrage der beson- deren Aufmerksamkeit der Dirigenten höherer Lehranstalten empfohlen und die Sorge für den derselben zu gebenden Umfang ihnen besonders zur Pflicht gemacht. Mit dieser Ver- ordnung steht eine spätere vom 2. Februar 1843. in näherer Verbindang, zu Folge welcher

schliesslich für den Kirchengesang bestimmt worden. Dieser längst gewünschten und für die Ausbildung der Schüler in moralischer und technischer Hinsicht sehr wichtigen Einrichtung sind mehrere Mitglieder der St. Petri Gemeine und Bewohner der Parochie durch Fortsetzung der Unterstützungen, welche sie für den Gesang vor den Häusern gewährt hatten, fördernd entgegen- gekommen. Der oben genannie Wohlthaäter hat die zu diesem Zwecke bestimmten regelmässigen Beitrage durch Verleihung des Kapitalbetrages fixirt. Möchte dies Beispiel Nachahmung finden und der Fond dadurch bald zu wirksamer Grösse heranwachsen, welcher bestimmt ist, minder bemittelte Schüler zu unterstützen und ihnen dadurch Gelegenheit zu geben, ihr Talent für den Gesang auszubilden und auf würdige Weise in Anwendung zu bringen. Jeder Beitrag zur Ver- mehrung desselben wird von dem Unterzeichneten gern in Empfang genommen und dem Zweck

gemäss verwendet werden. 5*