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hat.— Die römische Kirche stellt die Erlösung Christi als ein undurchdringliches Mysterium hin, welches uns von den ewigen Strafen befreit.«
„»Die Sacramente sind für die französische Kirche Zeichen oder Symbole. — Die römische Kirche macht daraus eben so viel Mysterien, deren Sinn Niemand erfossen kann.«
»Die Busse besteht für die französische Kirche in der Vermehrung der guten Werke und in der Unterdrückung der Leidenschaften.— Nach der römischen Kirche besteht sie besonders in Fasten, Abstinenzien und Kasteiungen des Körpers.«
»Da die französische Kirche nicht an die wirkliche Gegenwart(des Leibes und Blutes Christi) glaubt, so ist das Abendmahl für sie nur eine Erinnerung an das Mahl, welches Jesus Christus mit seinen Aposteln hielt.— Für die römische Kirche ist es der Körper, das Blut, die Seele, die Gottheit Jesu Christi unter den Gestalten des Brotes und des Weines.«
„Die frauzösische Kirche leugnet die Unfehlbarkeit des Priesters; sie erkennt nur Gott als unfehlbar an.— Die römische Kirche sieht die Entscheidungen des Papstes als unmittelbar von Gott kommend, folglich als unverwerflich an.«
»Das göttliche Recht ist für die römische Kirche das Recht der Könige und der Priester.— Für die französische Kirche ist es das Recht der Völker, nach dem Grundsatze: Die Stimme des Volkes ist Gottes Stimme.«
»Die römische Kirche spricht zu den Völkern eine Sprache, die sie nicht verstehen.— Die französische Kirche bedient sich, gemäss der Vorschriften Pauli, der Sprache des gewöhnlichen Lebens.“
„Die römische Kirche schreibt Fasten und Abstinenzien als Busse vor.— Die französische unterdrückt sie nach den Worten Pauli und des Evangeliums: Machet keinen Unterschied zwischen Speise und Speise... Was zum Munde ein- gehet, das verunreinigt den Menschen nicht.«
»Die Dispensationen in Betreff der Zeit und der Verwandtschaften sind für die Ehebündnisse abgeschafft. Um sich in der französischen Kirche zu vermählen, genügt es, eine Bescheinigung über die Civilehe beizubringen.«*)
»Da die französische Kirche sich das Recht zu excommuniciren nicht zuerkennt, so gewährt sie allen, deren sterbliche Reste ihr gebracht werden, geistliche Bestattung.
»Die römische Kirche untersagt ihren Priestern die Ehe.— Die französische Kirche erlaubt ihnen sich zu vermählen, wie in den ersten Zeiten der christlichen Kirche.
*) Zum allgemeineren Verständniss sei hier daran erinnert, dass nach französischem Rechte die Schlie- ssung der Ehe zunächst als ein rein bürgeriicher Akt erscheint, der vor dem Notarius aufgenom- men wird. Vor Gericht gilt daher eine jede in dieser Weise geschlossene Ehe als geselelloh mag
sie kirchliche Einsegnung bekommen haben oder nicht. Deshalb sagt Chatel auch in der Pro-
Fession de Joi, Ts jede zwar nach den Gesetzen der Kirche, aber nicht nach denen des Staates
vollzogene Ehe ungültig sei.


