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würde ihm sehr erwünscht sein zu neuen gehaltlosen Declamationen gegen die rö- mische Kirche, sowie über den Druck der Verfolgungen. Im Jahre 1833 machte der Erzbischof von Paris noch einen gütlichen Versuch durch einen liebevollen Brief, das verirrte Schaaf in den Schooss der allein seligmachenden Kirche zurückzuführen. Chatel veröffentlichte das Schreiben des Erzbischofs und von gegenseitiger Annähe- rung ist nie wieder die Rede gewesen. Neuere Berichte*) sagen sogar, der jetzige Erzbischof habe bei der Regierung den Antrag gemacht, die Kirche Chatel's ganz zu schliessen.
Die Regierung Ludwig Philipp's mochte und konnte um so weniger gleich bei ihrem Beginnen gegen die neue Kirche auftreten, als durch die constitutionelle Charte von 1830 bestimmt worden, dass Jeder seine Religion mit gleicher Freiheit bekennen und für seinen Cultus denselben Schutz erhalten könne. Es genügte da- her anfangs auch, sobald in einer Gemeinde die neue Religion eingeführt werden sollte, wenn von dieser Veränderung blosse Anzeige beim Maire gemacht wurde, und
man suchte weder eine weitere Ermächtigung dazu nach, noch wurde eine solche verlangt. Je mehr indess eine Annäherung zwischen der Regierung und der römi-
schen Kirche möglich wurde, desto mehr zeigte man auch Abneigung gegen den neuen Cullus. Zwar trat man gegen Chatel selbst noch nicht entschieden auf, da er hin und wieder doch eine gewisse Geltung sich errungen hatte. Desto weniger aber nahm man Anstand, mit Nachdruck gegen Männer sich zu erklären, die aus Chatel's Kirche hervorgegangen, nach seinem Vorbilde ebenfalls französisch-katholische Kirchen grün- deten, ohne dabei ihre Uebereinstimmung mit ihm festzuhalten. Namentlich ist hier der Abbé Auzou zu erwähnen. Er trennte sich schon im Jahre 1833 von Chatel und gründete neue Kirchen. Da indess seine Unbescholtenheit nicht ganz unverdäch- tig war, er auch im Volke noch keinen Halt gewonnen hatte, so scheute die Regie- rung sich nicht, seine Kirchen zu Senneville, zu Paris, zu Clichy-la-Garenne und zu Lèves nach einander zu schliessen. Auzou beschwerte sich beim Könige, erhielt aber den Bescheid, dass seine Kirche niemals werde autorisirt werden. Chatel hat man zwar in seiner Wirksamkeit belassen, es ist ihm aber nicht nur der Gebrauch des Glockengeläutes verweigert worden, sondern auch weitere Berechtigung, neue Kirchen zu eröffnen.
Tempel.
In der vorher genannten Strasse von Paris bemerkt man an einem Hause, welches keineswegs ein minder weltliches Aussehen hat als die Nachbarhäuser, unter vielen anderen ein Aushängeschild, aus welchem man ersieht, dass hier der Tempel der neuen Kirche zu finden sei. Auf dem geräuschvollen, von Wagen und allerlei
*) Berliner Allg. Kirchenzeitung 1841, No. 42.


