Aufsatz 
Geschichte der religiösen Bewegung im Hochstifte Fulda während des 16. Jahrhunderts / von J. Gegenbaur
Entstehung
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Mit dem Jahre 1602 erreichte endlich der langwierige Streit ſein Ende. Unter dem 7. Auguſt aus Prag datirt erſchien der kaiſerliche Urtheilsſpruch in Sachen Balthaſars Abts von Fulda Klägers gegen den Biſchof von Würzburg, gegen Dechant und Capitel und gegen die Ritterſchaftdie Entſetzung des Stifts Fulda und da⸗ bey verloffener Thätlichkeiten betreffend.*) Das Urtheil hob den zu Hammelburg errichteten Vertrag als un⸗ geſetzmäßig auf und ſetzte den Abt Balthaſar wiederumzu ſeiner vorigen Dignität, Stift, Ampt und Regalien wieder ein, verurtheilte den Biſchof von Würzburg zuWiedergeltung aller und ider Früchten und Nutzungen, die er vor Zeiten der beſchehenen Entſetzung bis auf die Antrettung des Sequeſters aufgehoben. Die Ritter⸗ ſchaft wurde in eine Strafe von 100,000 Gulden, das Capitel von 10,000 Gulden und die Stadt Fulda,da⸗ rum ſie ſich dem Capitul und Ritterſchaft beyfellig gemacht ebenfalls von 10,000 Gulden verurtheilt. Ritter⸗ ſchaft und Capitel wurden außerdem in die Koſten des Prozeſſes verurtheilt und im Uebrigen aber ſonſtige wäh⸗ rend dos Streits erhobene Injurienklagenaus kaiſerlicher Majeſtät und ritterlichem Ampt caſſirt und niederge⸗ ſchlagen. Von dem Inhalte dieſer Sentenz erhielten die buchiſchen Ritter ſowie der Adminiſtrator in beſonderen Schreiben**) vom 4. September desſelben Jahres Nachricht; letzterer erhielt außerdem den Auftrag die Unter⸗ thanen des dem Kaiſer geleiſteten Eides zu entbinden und ſie an den Abt zu weiſen, ohne irgend eine Einrede oder Bedingung deswegen zuzulaſſen. Erzherzog Maximilian ſandte die Deutſchritter Commenthuren Wilhelm von Oyenhauſen und Adam von Klingelbach, welche in des Kaiſers und ſeinem Namen den Abt Bal⸗ thaſar wiederum in alle ſeine Rechte einſetzen ſollten.***) Donnerſtag den 19. December brach Balthaſar von Biberſtein auf und ritt in Begleitung des Abtes von Hersfeld und einer anſehnlichen Geſellſchaft nach Fulda; demſelben ritten die kaiſerlichen Commiſſare nebſt einer Anzahl Fuldaiſcher Beamten entgegen; ſie wurden von dem Abte auf offenem Felde empfangen und begleiteten denſelben durch die Stadt bis vor das Stiſt. Hier ſtie⸗ gen ſie von den Pferden und der Abt wurde nun von dem Domeqpitel unter dem Himmel in Prozeſſion in den Dom eingeführt. Nach vollendetem Gottesdienſte begab ſich der Abt in ſein Schloß, wo ſodann die kaiſerlichen Abgeſandten erſchienen und kraft kaiſerlicher Vollmacht den Abt in ſein Fürſtenthum einſetzten und ihm die Schlüſſel überlieferten. Am andern Tage fand die Beeidigung der Diener ſtatt; auf den 23ſten waren die Bür⸗ germeiſter und Räthe ſammt der ganzen Bürgerſchaft zu Fulda vor das Schloß geladen; ſämmtliche Bürgermeiſter aus den Städten des Stiftes waren ebenfalls geladen. Der Fürſt in Begleitung ſeiner Räthe erſchien unter der Halle, es wurde nochmals das kaiferliche Urtheil verleſen und die Bürgerſchaft aufgefordert, den Huldig⸗ ungseid zu leiſten. Die Bürgermeiſter Fulda's und Hammelburgs ſuchten bei dieſer Gelegenheit eine Zuſage zu Gunſten des Augsburger Glaubensbekenntniſſes oder doch wenigſtens Genehmigung des häuslichen Exercitium's desſelben zu erlangen, allein ſie wurden beſchieden, daß ihnen ohne alle Einrede aufgegeben ſei, die Huldigungs⸗ pflichten zu leiſten.Alſo thaten ſie alle nach einander Ihrer Fürſtl. Gnaden ſelbſten und dann dem Herrn Dechant des Stifts Handgelöbnis und leiſteten den Eid. Darauf wurde die Ritterſchaft in das Schloß gefor⸗ dert. Die Verhandlungen mit derſelben über den zu leiſtenden Eid zogen ſich bis den andern Tag in die Länge, es waren die Einreden ſolche, welche ſich zunächſt auf ihre Stellung als Vaſſallen zum Lehnsherrn bezogen, zu⸗ letzt erboten ſie ſichAlles dasjenige zu leiſten, was adelichen Ritterleuten wohl anſtehe und ſie erklärten erbötig zu ſein, denſelben Eid, den ſie 1570 geſchworen hätten, wiederum zu leiſten. Es fand darauf eine Einigung ſtatt

*) Schan. cod. prob 431. **) Schan. cod. prob 432 und 433. ***) Ueber die Wiedereinſetzung und Huldigung der einzelnen Stände iſt im Archive der Regierung ein durch den Not ar Breulag aufgenommenes Actenſtück, das 278 Seiten füllt; dasſelbe giebt außerdem über die vehensverhältniſſe damaliger Zeit wichtige Aufſchlüſſe..