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welche die Religion betrafen, und aus zehn andern„politiſchen und bürgerlichen Beſchwerungen, welche wider altes Herkommen gemeiner Stadt zugefügt worden.“*) Die Deputirten übergaben ihre Schrift am 1. Juli in Re⸗ gensburg, als der Kaiſer aus der Kirche getragen wurde.**) Mittlerweile hatten ſich jedoch in ihrer Heimath andere wichtige Ereigniſſe zugetragen. Montag nach Trinitatis hatte der Dechant Windthauſen einen Tag mit der Ritterſchaft ausſchreiben und dazu auch die Städte einladen laſſen. In Abweſenheit der Ritter eröffnete der Dechant den Städtern, daß das Domkapitel„aus hochdringenden Urſachen und wohlbefugt entſchloſſen wäre be⸗ neben der Ritterſchaft dem Hochwirdigen unſern g. F. u. H. Balthaſar Abbten des Stiftes Fulda u. ſ. w. eine fürſtmeſſige Perſon zu einem Coadjutor zu ſetzen,“ derowegen von den Städten gehuldigt werden ſolle.**⸗) Der Bürgermeiſter Hektor von Joſſa lehnte anfangs namens der Städte die Zuſtimmung ab, endlich erklärten ſie jedoch, daß„ſie arme underthanen wären und ſolch fürnehmen weder hindern noch fürdern könnten.“ Hierauf trat nun das Kapitel mit der Ritterſchaft zu einer Berathung zuſammen. Während dies geſchah, erſchien des Schultheißen zu Fulda Knecht und lud die Abgeordneten der Städte„uff die Cantzley zu den Räthen.“ Kapitel und Ritter verhinderten, daß die Geſandten der Städte gingen und ließen den Räthen ſagen:„Do ſie etwas mit ihnen oder mit den Städten zu reden hätten, ſollten ſie, die Räthe, zu ihnen herabkommen.“ Darauf ſchickte der Schultheiß ſeinen Knecht wiederum und ließ„die von den Städten“ zu ſich entbieten. Da die Ritter und das Kapitel die Abgeſandten der Städte nicht allein gehen laſſen wollten, ſo kamen von den Räthen der Licentiat der Rechte N. Beckmann und der Schultheiß Wilhelm Katzmann auf das Rathhaus und machten den daſelbſt Verſammelten Vorhalt, daß ſie ihrer Pflicht gegen den Abt eingedenk ſein möchten. Die Städte erklärten darauf, daß ſie auf Veranlaſſung des Kapitels und der Ritterſchaft da ſeien, ſie hätten nicht gewußt,„was ihnen würde fürgehalten werden, wollten auch gegen ihre gethane Pflicht nicht handeln.“ Die Abgeſandten der Städte bega⸗ ben ſich ſodann in ihre Herbergen und von da am andern Tage nach Hauſe. Der Dechant forderte den Schul⸗ theißen auf, ihm die Schlüſſel der Stadt auszuliefern. Katzmann erklärte jedoch, daß er dieſes nicht thun könne, da er ſeinem Herrn mit Eiden verpflichtet ſei und von demſelben keinen Befehl zur Auslieferung der Schlüſſel habe. Der Magiſtrat erhielt nunmehr Befehl, die Thore der Stadt zu beſetzen und Dechant und Kapitel erließen an den Abt ein Schreiben, worin ſie ihn um eine Audienz auf kommenden Sonnabend den 23. Juni nach Neu⸗ hof baten; zugleich aber mit dem Boten, der dieſen Brief nach Hammelburg an den Abt überbringen ſollte, bra⸗ chen ſie ſelbſt auf, nachdem noch vorher der Beichtvater des Abtes auf das Rathhaus in Haft gebracht worden war, und am 20. Juni kamen ſie mit hundert Pferden gen Hammelburg. Einige Stunden vorher, ehe ſie an⸗ langten, ſchickten ſie einen Diener in die Stadt und baten„ſie einzufuriren.“ Der Rath theilte dieſes Verlangen dem Abte mit und bat um Verhaltungsmaßregeln. Der Abt erlaubte Dechant und Kapitel einzulaſſen, die an⸗ dern möchten außen auf den Dörfern bleiben. Die Ritter kümmerten ſich jedoch nicht darum, ſondern ſagten, ſie hätten die Schlüſſel ſelbſt mitgebracht; ſie ſchickten etliche Reiter voraus, welche das Thor einnahmen und allda halten blieben, bis die andern ankamen. Sie ritten darauf alle auf den Markt, ließen die Herrn des Rathes hart an, warum man ſie nicht einfurirt habe und hielten ſo lange bis ſie Herberge in der Stadt gefunden hatten.
*) Heppe theilt dieſelben S. 111 mit. Eigenthümlich nimmt ſich unter dieſen Beſchwerden der 18te Punct aus, worin die Bürger Klage führten, daß Bürgermeiſter und Rath auf Katharinentag ins Jeſuitenkloſter befohlen worden wären. Als einige derſelben hingekommen, hätte man ihnen„das herrliche Gebäu“ gezeigt und ſie nachher gaſtfreundlich bewirthet.
**) Das Schreiben der Abgeordneten findet ſich in Abſchrift im Rathsprotokolle, gedruckt im Programme von Dronke S. 30 und im Originalbrief in Act. Fasc. I.
***) Wodurch dieſe Wendung von neuem herbeigeführt wurde, vermag ich nicht aus den vorliegenden Quellen zu erklä⸗ ren. Ob der Einfluß von außen, oder ob die Ritterſchaft das bewirkte, oder ob der Dechant mit den Capitularen die früher gemachten Einlenkungen wieder bereute, muß vorerſt dahin geſtellt bleiben.


