Aufsatz 
Geschichte der religiösen Bewegung im Hochstifte Fulda während des 16. Jahrhunderts / von J. Gegenbaur
Entstehung
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kannt machen und anſchlagen, worin der Abt erklärte, wie er bis dahermit geringer Freude bemerkt habe, daß die Bürger und Einwohner allhier zu Fulda nicht allein die gebotenen Feier⸗ und Faſttage, ſondern auch die or⸗ dentlichen Sonntage weder zu Predigt noch andern göttlichen Aemtern ſich in die Pfarrkirche verfügt und beige⸗ wohnt hätten. Er gebiete demnach ernſtlich,daß alle und ein jeder Bürger und Hausvater in der Stadt Fulda hinfüro nicht allein für ſich ſelbſt, ſondern auch ins Gemein ſein Geſinde dahin weiſen und anhalten thue, damit ſie zum wenigſten alle und jede gebotenen Feier⸗, Feſttage und Sonntage zur Predigt des göttlichen Wortes und andern Kirchenämtern, ſich fleißig bereiten, anſchicken und denſelben biß zu Ende ab⸗ und auswarten. Das Decret bedrohte diejenigen, welche dieſer Anordnung nicht nachkommen würden,daß J. Fürſtl. Gnaden denſel⸗ ben, wer er auch ſey, zu gelegener Zeit mit gebürlicher Strafe und Ungnade nach Geſtalt des Verbrechens ver⸗ folgen und zu finden wißen wollen. Obgleich der Stadtrath gegen dieſes Edict Proteſtation*) einlegte und die⸗ ſelbe auf dem Rathhauſe zu Hersfeld mit der Apellation an den Kaiſer von dem dortigen Notare H. Weyß aufnehmen ließ, ſo wurde jedoch auf dieſelbe keine Rückſicht genommen, zu gleicher Zeit aber auch das Verbot des Beſuchs benachbarter Dorfkirchen erneuert und den Pfarrern daſelbſt die Weiſung ertheilt, fernerhin keinem Bürger von Fulda mehr nach proteſtantiſchem Ritus die Sacramente zu ſpenden; denjenigen Pfarrern, welche verheirathet waren, wurde aufgegeben, entweder ihr Amt niederzulegen oder ihre Frauen zu entlaſſen; in die Spitäler wurden nur Katholiken aufgenommen, alle Beamten, Diener und Hofgeſinde vom Adel und andere muß⸗ ten katholiſch ſein, der Abt borgte nur den katholiſchen Bürgern und Bauern Geld. Aehnliche Verbote wurden auch zu Geiſa und Hammelburg erlaſſen, dagegen von den Magiſtraten derſelben Städte beſchloſſen, ihre Sachen vor dem mittlerweile herannahenden Reichstage zu Regensburg zur Entſcheidung zu bringen.

So ſtanden die Sachen, als am 1. Mai 1576 der Abt Abends in Hammelburg eintraf; die Bürgerſchaft empfing denſelben nach altem Brauche und verehrte ihm drei Eimer des beßten Weins aus dem Rathhauskeller. Einige Tage darauf ließ ſich der Abt das kleine Chörlein mit dem eiſernen Gitter in der Pfarrkirche öffnen, da er Meſſe und Predigt zu hören gedenke. Der Nath ſuchte das zu verhindern und ſandte eine Deputation, die⸗ ſelbe wurde jedoch abſchläglich beſchieden und ihr eröffnet, daß der Abt ihrer Einwilligung gar nicht bedürfe und bereits Befehl ertheilt habe, zur Kirche zu läuten. Da jedoch auch der Kirchner auf den wiederholten Befehl nicht hörte, ſo ſchoben, ſagt der Chroniſt,die Jeſuitiſchen Jungen den Riegel von der großen Thür mit einem Dolchen weg und öffneten dieſelbe. Der Kirchner erhielt nun abermals Befehl zu läuten; dieſer fragte beim Stadtrathe an, welcher eine ausweichende Antwort gab; darüber verzögerte ſich die Sache und es kam nun der Befehl, daß der Stadtknecht den Kirchner, wenn er nicht läuten wolle, ins Gefängniß legen ſolle. Die Glocken ſchlugen nun zuſammen; das Volk ſchon mittlerweile über das verſpätete Läuten aufmerkſam geworden, ſtrömte zur Kirche; es erſchienen ebenfalls die beiden evangeliſchen Prediger Sileſius und Horn.Als ſie dan mit betrübtem gemüth einen Jeſuiten patrem petrum, des Abten Landtfürſten Caplan ob dem Mittelaltar ſtehend und ſich zur Meſſe rüſtend geſehen, ſind ſie beſtürzt in die Sakriſtey gangen, um zu berathen was zu thun ſei. Sie beſchloſſen miteinander auf das Rathhaus zu gehen, um daſelbſt ſich Beſcheid zu holen. Ein Theil des Volkes folgte ihnen nach, andere gingen nach Hauſe, andere blieben auf dem Markte ſtehen. Während dies ge⸗ ſchah, begab ſich der Fürſt zur Kirche und wohnte daſelbſt dem Gottesdienſte bei, und hörte der Predigt zu über den TextEin Schafſtall und Ein Hirt. Der Rath beſchloß das Ende des Gottesdienſtes abzuwarten; als derſelbe vorüber war, ließ der Rath von neuem läuten und der evangeliſche Gottesdienſt begann mit dem Liede:

Ach Gott vom Himmel ſieh darein und laß dich das erbarmen! Wegen dieſer Vorgänge begannen nun Ver⸗ tanslungen zwiſchen Fürſt und Rath und den evangeliſchen Predigern; namentlich wurden die letztern angehalten

*) Städtiſches Archiv: Act. Faso. I. Nr. 10.