Aufsatz 
Geschichte der religiösen Bewegung im Hochstifte Fulda während des 16. Jahrhunderts / von J. Gegenbaur
Entstehung
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einzeln zuſammengeſtellt, dieſelben ſind größtentheils politiſcher und adminiſtrativer Natur), darum haben ſie für den Zweck unſerer Arbeit keine ſonderliche Bedeutung. Die Stadt übergab während des Interregnums dieſe ihre Wünſche den gnädigen und würdigen Herrn vom Capitel. Die Antwort war im Allgemeinen eingehend und zuſtimmend, jedoch blieb die Hauptſache bis nach der Wahl eines neuen Abtes verſchoben. Als nun aber, heißt es in dem Berichte weiter,volgens anno sexto post jubilate die gnedigen Herrn vom Capittel zur Election ge⸗ ſchritten und elegirt haben den hochwürdigen Fürſten und Herrn, Herrn Philippum Schenken von Schweinsberg, brachte der Bürgermeiſter, ehe die von FuldaHoldung und Phlicht gethan, vor allen umbſtehenden öffentlich ſeine Bitten vor. Er wünſchte zunächſt S. F. G.eyn glückſeliges regiment, wolfart, und eyn langes leben, dann fuhr er fort:Mith dieſer fleyßigen und empſigen underthenigen unſer Bitt E. F. G. wellen uns ſo ein gnädiger Herr ſein Ond uns das heylige Evangelium oder Wort Gottes elar lautter und reyn zu ſampt der Adminiſtration des heyligen und hochwürdigen Sacraments des Altars des Leibs und Bluts Chriſti, wye das von Chriſto unſerem Seligmacher und erlöſer eingeſetzt, gnädiglich predigen und vortragen laſſen. Der Abt ſagte der Bürgerſchaft den Schutz ihrer Rechte und die Ertheilungeyns Begnadungsbrieffs zu, wegen der die Religion betreffenden Bitte erwiederte er ihnen Folgendes:wyr tragen alle gut wiſſens, das izo Kayſ. Maiſtet und königl. Würden ſampt andern Fürſten, Herrn und Stenden des Reychs der Religion halber auff dem Reychstag zu Regenborg verſammelt. Was dan daſelbſt des Evangeliums oder der Religion halber beſchloſſen wellen S. F. G. ſich auch aller gebur woll wiſſen einhalden. Hierauf erwiederte nun der Bürgermeiſter, dankte für die erhaltene Zuſage und entſchuldigte ſich, daß er ſeine Bitte,ſzo vill das heylig Evangelio belangen thutt, des gemeinen mans halber geredt habe und S. F. G. möge ihm das nicht verargen, da ſie an J. F. G. des Evangeliums halber gar keinen Mangel noch Fehl hätten. Hierauf folgte die Huldigung der Bürgerſchaft für den neuen Abt und ſodann für den Dechant. Als der Kaiſer Carl V. von dieſen Vorgängen Kenntniß erhielt, ſo erließ er von Regensburg aus ein Mandat**) an den Abt, worin er befahl, daß er die Prediger nach lutheriſchem Gebrauch in das Stift nicht einkommen laſſe, auch diejenigen, ſo bereits etwa von den Unterthanen angenommen wären, abſchaffe und entſetze.

Am 23. Januar 1541 war Carl V. prunklos in die Reichſtadt Regensburg eingezogen, feſt entſchloſſen, Alles aufzubieten, daß das durch religiöſen und politiſchen Zwieſpalt zerriſſene Deutſchland wieder zu einer ſtarken Einheit verbunden werde. Allein das Vermittlungswerk ſcheiterte und die Gegenſätze erhoben ſich immer ſchroffer, obgleich der Kaiſer in vielen Punkten die Hand zur Vermittlung geboten hatte. Welchen Einfluß dieſer Regens⸗ burger Reichstagsabſchied auf die Geſtaltung der religiöfen Verhältniſſe in Fulda ausübte, ſieht man aus den beiden Verordnungen, welche der Abt Philipp im Jahre darauf erließ*es). Schon der Eingang und die ganze Haltung dieſer Decrete geben deutlich zu erkennen, daß es ſich nicht darum handelt, was man 30 Jahre ſpäter zum Beweis der Rechtsbeſtändigkeit der Reformation im Stifte Fulda daraus von Seiten der Stadt entnehmen wollte; im Gegentheil geht daraus hervor, daß der Abt auf katholiſchem Boden ſtehend allerdings manches beſſern wollte, was eben auf demſelben zu beſſern war, daß er ſich aber entſchieden unterwarf der Entſcheidung eines gemeinen Concils. Als Beweis für die Richtigkeit dieſer Anſchauung möge, wenn man vorerſt von dem Inhalte ſelbſt abſehen wollte, die Anſchauung proteſtantiſcher Fürſten damaliger Zeit dienen. Als nämlich die Geſandten

*.) Dronke Gymnaſialprogramm 1846 hat dieſelben mitgetheilt. *n) Daſſelbe ſteht im lib. manuscript. des Regierungsarchivs, das mir der Herr Bibliothekar Amand Keitz, der es ge⸗ rade zu eigenen Studien benutzte, freundlichſt mittheilte. *en) 1. Philippi Abbatis ordinatio circa statum Ecclesiae suae Fuldensis. Rathsprotokoll 1I, 173 und Schann. Dioec S. 343. 2. Philippi Abbatis Fuld. constitutio de vita et de morihus Religiosorum et cet Schannat hist. Puld. cod. prob 1417. 2