Aufsatz 
Geschichte der religiösen Bewegung im Hochstifte Fulda während des 16. Jahrhunderts / von J. Gegenbaur
Entstehung
Einzelbild herunterladen

8

trotzdem war ſchon eine größere Anzahl Hammelburger Bürger damit einverſtanden, daßder gottſeelige gelehrte Mann, Johannes Rufus Compejus die Meſſe fallen ließ und die evangeliſche Lehre öffentlich von der Kanzel verkün⸗ digte, aber ſetzt der Chroniſt hinzu:wie allerwegen, ſo iſt es auch hier nicht ohne Widerwärtigkeiten abgegangen. Als nämlich der Coadjutor von dieſen Vorgängen Kenntniß erhielt, ſo ließ er einen Rathernſtlich mandiren, er ſolle die Vicarien dahin anweiſen, daß aller Dinge wie zuvor Meſſe, Vigilien und gewöhnlich Begängniß gehalten würde. Darauf wurden die Bürgermeiſter, Rathsfreunde und Viearien vorgeladen, um ſich zu erklären, was ſie auf den empfangenen Fürſtlichen Befehl zu thun gedächten. Es wurde denſelben Bedenkzeit gegeben, aber der Pfarrverweſer Johann Kempach antwortete alsbald,er wiſſe, daß dieſe Ding unrecht ſeien, habe auch öffentlich darwieder geredet; die anderen waren ebenfalls alle derſelben Meinung und ſo blieb die Sache während des Bauernkrieges ruhen, ſpäter wurde jedoch derſelbe Kempach wiederum der eingeführten Neue⸗ rungen beſchuldigt und deßhalb 1526 von dem Landesfürſten citirt und ihm eröffnet, daß er ſich in Ce⸗ remonien und hergebrachten Kirchengebräuchen Kayſt Majeſtät und der Stände zu Worms, Nürnberg und Speier beſchloſſenen Edieten gemäß verhalten ſolle. Der Pfarrverweſer wandte ſich nun an den Magiſtrat, welcher ſich ſeinetwegen an den Fürſten wandte. Kempach wurde jedoch, da er nicht nachgeben wollte, ſeines Amtes entſetzt, verließ Hammelburg und wurde Pfarrer zu Wolfhagen. An ſeine Stelle ſandte der Coad⸗ jutor den Geiſtlichen Eckard Freyenſtein,doch hat dieſer Mönch, ſagt der Chroniſt, über ein Jahr hier nicht bleiben wollen. Den Grund gibt er zwar nicht an, aber er läßt ſich mit Beſtimmtheit daraus entnehmen, daß die Bewegung ihren Fortgang nahm, indem der Abt 1533 ſich abermals veranlaßt ſah, ein neues Mandat zu erlaſſen, und das Würzburger Domcapitel, welches die Pfarrer von Hammelburg zu beſtellen hatte, erklärte, daß es zur Beſetzung der Hammelburger Pfarrei mit verſchiedenen Geiſtlichen verhandelt habe, daß aber keiner wolle, weil ſie abſcheu vor Hammelburg und dem Pfarrvolk daſelbſt hätten. So blieb die Pfarrei mehrere Jahre unbeſetzt, diejenigen Geiſtlichen, welche das Capitel von Würzburg ſandte, wollten die Hammelburger nicht und verleideten ihnen den Aufenthalt, bis ſie endlich 1541 ſich ſelbſt von Alsfeld den Johann Spangenberg beriefen, welcher am 22. Auguſt 1541 zuerſt der Augsburger Confeſſion gemäß zu predigen begann. Um demſelben einen Gehülfen zu geben, ſandten die Bürger Hammelburgs nach Wittenberg, umdaſelbſt der Kirchen, Schulen und Policey zum beßten ſich noch 4 Perſonen in gemeiner Stadt⸗Dienſte nemblich Prädicanten, Schulmeiſter, Cantor auch einen Stadtſchreiber anzuwerben. Spangenberg fühlte ſich in Folge deſſen verletzt und darüber kündigte ihm die Stadt ſeinen Urlaub,der ihm ohne daß etlicher unzüchtiger unzimblicher Berüchtigung halber, damit er ſich ſehr verdächtig gemacht, wäre übergeben worden. An ſeine Stelle nahm die Stadt einen Dr. Bachofen von Wittenberg zum Pfarrer und Engelhard zum Vicar. Dieſe Ereigniſſe hatte der Abt Johann noch alle erlebt; er ſtarb am 10. Mai 1541, das kaiſerliche Ediet Karls V. vom 27. Juli 1541, wonach dem Abte auferlegt wurde, nicht zuzulaſſen, daß die neue Lehre ſich weiter verbreite, traf ihn nicht mehr am Leben.

Nach dem Tode des Abtes zeigte ſich bei der Behörde der Stadt Fulda eine eigene Thätigkeit ſowol ihre alde erliche lobliche und nutzliche freyheit und rechte zu wahren als auch wegen der Religion beſtimmte Wünſche zu formuliren. Da aber die alten Freiheiten und Rechte der Stadt bis jetzt nicht ſchriftlich abgefaßt waren, ſondern mündlich von Geſchlecht zu Geſchlecht ſich fortgeerbt hatten, da außerdemmancherley ſchwerlich und unleydliche yngriff dagegen geſchehen ſeien, ſo hatten Bürgermeiſter und Nath beſchloſſen, die älteſten, ehrlichſten und redlichſten Bürger der Stadt Fulda zu veranlaſſen, dieſe Rechte der Stadt ſchriftlich aufzuſetzen und darauf zu ſehen, daß ſiedarby geſchutzt, geſchyrmt und gehandhabt werden mochten*). Es wurden nun die Puncte

*) Dieſes ſowie das Folgende iſt genau nach der Urkunde erzählt, wie dieſe im Rathsprotokolle der Stadt Fulda Band] S. 10 von dem damals regierenden Bürgermeiſter ſelbſt eingetragen worden iſt. 3