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Henneberg„alles zu Widerſtand der aufrühriſchen Bauerſchaft“ verliehen und zugeſchickt, er ſah darum keine Möglichkeit dem Aufruhre entgegentreten zu können und ritt deshalb auf den Oſterdienſtag gegen Morgen mit etlichen Dienern gegen Baden ſeiner Sicherheit willen, um der Sache zuzuſehen und mittlerweile Rath zu finden. Inzwiſchen hatte ſich Bürgermeiſter und Rath der Stadt Fulda mit der Bauerſchaft, welche ſich nun der„gemeine Ausſchuß der Landſchaft Fulda“ nannte, zu einem gemeinſchaftlichen Schritte geeinigt, ſie erließen nämlich am Freitage nach Oſtern folgendes charakteriſtiſche Schreiben an den Coadjutor:„Euer Fürſtliche Gnaden wollen aigener Perſohn auf morgen frühe zu 8 Uhren zu Fulda im Schloß abſitzen, doch mit ſtärker als mit 10 Pferden und volgents auf dem Rathhaus daſelbſt und ſonſt nirgents gütliche Handlung zu haben gnedeglich er⸗ ſcheinen.“ Zu Folge dieſer Einladung, die noch beſonders durch„mündliche fleißige Bitt“ verſtärkt wurde, entſchloß ſich der Coadjutor, um„unſer und der unſeren weiteren Unrath zu verhüten“, nach Fulda zu reiten. Aber ſobald er mit ſeinen 10 Reitern nach Fulda gekommen war, verſperrten und vermauerten„die aufrühriſche, boßhaftige Unterthanen, unangeſehen irer Treu, Eyd und Geliebd oder Billigkeit auch gegebenen Geleides“, die Thore und Ausgänge, wodurch er hätte fliehen können, trugen die Brücke, die aus dem Schloſſe auf das Feld führte, ab und bewachten ihn Tag und Nacht in ſeinem Schloſſe. Am Rathhauſe wurden nun zwiſchen dem Fürſten und dem„dreifechtigen Rath“ die Verhandlungen eröffnet; ein Geiſtlicher an ihrer Spitze legte dem Coadjutor die bekannten 12 Artikel vor, von welchen ſie verlangten, daß er ſie annehme, er ſolle Ja oder Nein ſagen, wie dies das Evangelium vorſchreibe, denn„wolt man nit, ſo müſt man“. Bürgermeiſter und Rath drangen ebenfalls in den Coadjutor und baten ihn, nachzugeben, denn ſonſt müßten ſie„ihres Leibs Lebens und Plünderung irer Behauſung ſich befahren.“ Der Graf nahm nun zur„Verhütung weiteren Unraths aus rechter genötdrängter gezwungener und unvermeidenlicher Noth und großer Forgt“ die 12 Artikel nebſt einigen andern Puncten, welche die Stadt Fulda allein betrafen, an, worauf ihn der„Obriſter Feld⸗Hauptmann, Nath und Anwald Zuſätz und gemeiner Ausſchuß der chriſtlichen brüderlichen Verſammlung der Landſchaft zu Buchen“ als ihren Fürſten und Herrn ſchriftlich anerkannten. In dieſem Revers nannten die Aufſtändigen den Grafen„Fürſt in Buchen“, während er ſelbſt ſich des Titels Coadjutor bediente. Die Hauptleute hatten aber dieſen Titel„mit ſpitzigen verächtlichen tröwlichen Worten angefochten“ und erklärt,„daß ſie keinen Kuhhirten zu ihrem Herrn haben wollten.“ Der Graf mußte ihnen auch hierin nachgeben, zumal ſie erklärten,„das und kein anders**).“ Darauf brachen„die von Fulda ſambt der Bauerſchaft“, als deren Führer Hanns Dolhopt, unter welchem Hennes Wilke, Hanns Kugel und Hans von Rohm befehligten, genannt wird, nach Hersfeld auf, woſelbſt ſich ihnen der Landgraf Philipp entgegenſtellte, ſie vertrieb und verfolgte. Die Fuldaer drangen deshalb in den Coadjutor ſich der Ver⸗ folgten anzunehmen und ſandten eine Geſandtſchaft nach Hersfeld, welche jedoch Philipp abwies, indem er erklärte, daß er die Anführer wegen ihres Zuges nach Hersfeld züchtigen werde. Die Bürger der Stadt Fulda darüber beſtürzt baten deshalb den Coadjutor von Neuem in eigener Perſon bei dem Landgrafen Fürbitte für ſie einzu⸗ legen. Die Lage des Coadjutors war eine um ſo ſchwierigere, als ihn die Bürgerſchaft im Verdacht hatte, er habe Mitwiſſenſchaft von dem Annähern Philipps; der Coadjutor gab darum ihren Bitten nach und begab ſich nach ſeinem Schloß Mackenzell, von wo aus er in der Nähe von Hünfeld mit dem Landgrafen zuſammen traf, Der Landgraf willigte ein, gegen eine Zahlung von 12,000 fl. abzuziehen, als ſich aber der Zug nach Fulda bewegte, und Philipp den Frauenberg von Bauern beſetzt ſah, brach er die Verhandlungen ab und erklärte„ir
*) Hiernach wird die Darſtellung bei Haſſenkamp, Heſſiſche Kirchengeſchichte I, S. 19, welche nur dem Chroniſten Wigand Lauze folgt, zu berichtigen ſein.
4*) Schan. c. p. S. 382. Vergleiche man damit die Darſtellung bei Ranke, deutſche Geſchichte im Zeitalter der Refor⸗ mation II, 199. 3


