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wieder frei, indem jene erklärten,„daß es nicht übel vom Probſt gemeint ſei“. Abt Johann hatte noch mehrfache Fehden und Streitigkeiten zu beſtehen; er nahm ſich, da er faſt 70 Jahre alt geworden war, mit Bewilligung des Capitels ebenfalls einen Coadjutor, den Domherrn des Stifts zu Mainz, Hartmann, Burggrafen von Kirch⸗ berg an, der dann auch, als Abt Johann 1513 ſtarb, ſein Nachfolger wurde*). Bald jedoch gerieth dieſer Abt in Streitigkeiten mit den Städten und Landſchaften, mit Dechant und Capitel des Stifts. Schon im Jahre 1516 hatten ſich dieſelben an den Grafen Wilhelm von Henneberg gewandt und dieſen erſucht, ſeinen Sohn Johann ihnen als Coadjutor zu geben. Der Graf hatte zugeſagt und ihnen auch insbeſondere ſeine Hülfe ver⸗ ſprochen„in dieſen Irrungen, darin ſie gegen den Abt Hartmann ſtünden“*). Im Jahre 1517 führte der Abt Beſchwerde bei dem Kaiſer, er verklagte darin ſeine Mönche und Städte, daß ſie gegen ſein Verbot mit den Rittern ſich zu einem Landtage verſammelt hätten. In der That war dies auch geſchehen und daſelbſt be— ſchloſſen worden, Rechnungsablage von dem Abt zu fordern. Der Abt, um dieſem Anſinnen nicht zu willfahren, verließ Fulda und begab ſich nach Hammelburg. Die verſammelten Stände belagerten nun das Schloß, in der Meinung, der Abt ſei noch darinnen, ſchoſſen in dasſelbe, zerſtörten die Bänke, bis der Marſchall ihnen öffnete. Sie drangen nun in das Schloß, nahmen die Diener gefangen, öffneten„die beſchloſſenen Bewarungen“ und entließen die Amtleute***). Da der Abt jedoch auf ſeine Eingabe an den Kaiſer keine Entſcheidung erhielt und ſich in Hammelburg nicht mehr ſicher hielt, ſo begab er ſich nach Mainz, wo er endlich den Entſchluß der Entſagung faßte. Die Vermittlung des Streites, welche der Erzbiſchof von Mainz, Albert, verſucht hatte, mislang jedoch und der Abt brachte ſeine Klage vor den Reichstag, den Karl V. im Jahre 1521 nach Worms ausgeſchrieben hatte. Der Kaiſer ernannte zum Schiedsrichter den Biſchof von Straßburg, welcher die Sache endlich dahin brachte, daß Hartmann der Regierung entſagte, unter der Bedingung, daß er den Titel Abt fortführe, ein Jahrgeld erhalte und ihm einige andere Rechte gewahrt blieben. Johannes, Graf von Henneberg, wurde zum Coadjutor des Stifts ernannt***s). Dieſer Vergleich wurde nun von Kaiſer Karl V. beſtätigt und darüber am 26. April 1521 die Urkunde ausgefertigt †) und von der Beilegung des Streites dem Papſte Leo IX. am 4. September 1521 Kenntniß gegeben †). Im folgenden Jahre hielt Johannes ſeinen feierlichen Einzug in Fulda; er regierte als Coadjutor bis zum Jahre 1529, wo Hartmann von Kirchberg ſtarb, und ſodann als Abt bis zu ſeinem Tode, den 4. Mai 1541.
In die Jahre gerade, wo Abt Hartmann Fulda verlaſſen, bis zur Schlichtung der Streitigkeiten auf dem Wormſer Neichstage, fallen die Anfänge der Reformation; auf demſelben Reichstag 1521, wo die vorerwähnten Streitigkeiten beigelegt wurden, war Martin Luther vorgeladen und wurde auf demſelben in die Reichsacht erklärt. Sehen wir nun, welche Ereigniſſe dieſe Bewegung im Hochſtifte Fulda hervorbrachte.
Zu dem Jahre 1517 bemerkt ein gleichzeitiger Chroniſt des Hochſtifts Fulda, der Dechant und Probſt auf dem Petersberge, Apollo von Vilbel † †), daß damals zuerſt Martin Luther den Samen ſeiner neuen Lehre
*) Schan cod. prob. 247. **) Schan. cod. prob 250. ***) Schan. c. p 251. c) Schan. h. f. 250. †) Schan. c. p 254. †r) Schan. c. p. 259. tit) Brow. A F. 334. In der Bibliothek des Vereins für Heſſiſche Geſchichte und Landeskunde befindet ſich ein Auszug aus dieſer Chronik des Apollo von Vilbel; derſelbe iſt aus dem Nachlaſſe des zu Fulda verſtorbenen Oberförſters Hauck ange⸗ kauft und von Haucks Hand geſchrieben. Daß Apollo von Vilbel wirklich eine Chronik geſchrieben habe, wiſſen wir von Lyome der in ſeinen Ant. Fuld. dieſelbe mannigfach anführt und Auszüge aus derſelben mittheilt. Die von Brower geſperrt gedruckten Stellen finden ſich theils gar nicht in dem Manuſcripte, theils zwar dem Sinne nach aber mit andern Worten. Es iſt darum,


