2. Bemerkungen über den naturbeſchreibenden Unterricht im allgemeinen.
Was zunächſt die Aufgabe des naturbeſchreibenden Unterrichts anlangt, ſo kann hier ein Referat des ſchon allgemein Bekannten über die Ziele dieſes Unterrichts genügen. Seine Aufgabe iſt eine zwiefache, eine formale und eine materielle. Zunächſt gilt es durch eine richtig geleitete Beobachtung die Sinne des Schülers, namentlich das Auge, auszubilden. Von den unterſten Stufen des Unterrichts herauf muß nach einem feſt gefügten Plane ſtetig darauf hingearbeitet werden, daß der Schüler das Charakteriſtiſche erfaſſen lernt, das Weſentliche vom Unneſentlichen trennt und ſich ein ſichtendes, ſyſtematiſches Unterſcheiden nach beſtimmten Geſichtspunkten unmerklich geläufig macht. Dabei gilt es aus dem Angeſchauten Begriffe zu entwickeln, die für den einzelnen Fall herausgearbeiteten Geſetze auf immer weitere Kreiſe und ſchließlich auf das Ganze auszudehnen. Neben der Heranbildung eines ſcharfen zielbewußten Denkens, neben dem Einprägen wohlgeordneten Wiſſens muß auch die Ausbildung des Gemütes weſentliche Berückſichtigung finden. Durch fortgeſetzte Analogieſchlüſſe auf den Menſchen muß das Verhältnis und die Beziehung desſelben zur Tier⸗ und Pflanzenwelt mit der Erweiterung des Geſichtskreiſes immer tiefer und klarer erkannt werden.
Bei dem Unterricht iſt ſtets ſtreng darauf zu achten, daß der Schüler ſeine Gedanken und Beobachtungen in die beſte und kürzeſte ſprachliche Form kleidet, um den ſprachlichen Unterricht durch Bereicherung des Wortſchatzes, Förderung der Gedankenklarheit und der ſprachlichen Gewandtheit zu unterſtützen. Ebenſo müſſen die anderen Unterrichtszweige, namentlich die Geographie, da, wo es die Konzentration erfordert, die nötige Berückſichtigung finden.
Neben dieſer erziehlichen Aufgabe erwächſt dem naturgeſchichtlichen Unterrichte die ebenſo wichtige materielle: dem Schüler eine Summe klar geordneter, poſitiver Kenntniſſe zu geben, ohne die ein ſelbſtändiges Denken und Handeln im ſpäteren Leben unmöglich iſt. Gewiſſe Berufsklaſſen haben geradezu die Berechtigung, dieſe von der Schule zu fordern. Der praktiſche und äſthetiſche Vorzug, den ſie für den einzelnen Menſchen ſelbſt einſchließen, bedarf keiner beſonderen Betonung. Bei der Auswahl des Stoffes iſt die für den Unterricht verfügbare Zeit für deſſen Umfang bedingend. An den Real⸗Gymnaſien und Realſchulen ſtehen bei 2ſtündigem Unterrichte jeder Stufe ca. 80 Stunden im
2*½


