Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des chemischen Unterrichtes an der Universität Gießen : mit einem Plan / von G. Weihrich, Direktor des Großherzoglichen Realgymnasium und der Realschule in Gießen
Entstehung
[Giessen] [2018]
Einzelbild herunterladen

32

Daraufhin erhält Sonnemann die Weiſung, möglichſt bald, längſtens in 14 Tagen, das Verlangte zu liefern. Die Arbeit des Architekten hat jedoch längere Zeit in Anſpruch genommen; trotz aller Beſchleunigung kann der Bericht der Adminiſtrations⸗Kommiſſion erſt am 15. April 1833 an das Miniſterium abgehen. Der ſehnlichſt erwartete Beſcheid bleibt jedoch aus. Im Juli wird innerhalb der Adminiſtrations⸗Kommiſſion erwogen, ob ein unterthäniger Monitorial⸗Bericht zu erſtatten ſei; man ſieht jedoch davon ab, weil von etlichen Seiten erwähnt wird, daß die Stände noch keine Beratungen gehalten hätten. Am 4. Auguſt legt die Adminiſtrations⸗Kommiſſion die Akten noch einmal zurück in der beſtimmt ausgeſprochenen Erwartung, daß Liebig, der auf ſeiner Urlaubsreiſe ins Bad ¹) in Darmſtadt wohl Raſt machen werde, dort ſeine Angelegenheit in Erinnerung bringe. In welcher Weiſe dieſe Erwartung ſich verwirklichte, zeigt der von Carriere veröffentlichte Brief Liebigs, der von Baden⸗Baden an den Kanzler von Linde gerichtet wurde*). Die in dem Antwortſchreiben des Kanzlers erwähnte Verfügung des Miniſteriums muß wohl die vom 31. Juli 1833 datierte, in Gießen jedoch erſt am 10. Auguſt eingelaufene ſein. Dieſelbe beſtimmt, daß die in beigelegter Liſte namhaft gemachten Veränderungen am jetzigen Laboratorium ungeſäumt vorgenommen werden müſſen,damit der Kurſus für das nächſte Winterſemeſter nicht gehindert iſt. Die beabſichtigten ſonſtigen Einrichtungen bleiben bis zum künftigen Jahre ausgeſetzt. du Thil.

In der genannten Beilage ſind als ſofort vorzunehmende Veränderungen bezeichnet: Aufführung zweier Lehmſteinwände, Legung eines Fußbodens von Holz, Erweiterung zweier Fenſter, Aufführung eines kleinen Herdes, Ankauf zweier Ofen. Das heißt mit andern Worten: das bisherige Auditorium Liebigs ſoll, abgeſehen von kleineren ſonſtigen Änderungen, in zwei heizbare Arbeitsräume(Wage⸗ zimmer und Liebigs Privatlaboratorium) geteilt werden. Leider iſt das Datum des Liebig'ſchen Briefes nicht angegeben. Aber da Liebig ſeinen Urlaub erſt am 1. Auguſt angetreten und den Brief von Baden⸗Baden aus geſchrieben hat, ſo darf mit Sicherheit angenommen werden, daß die Verfügung vor dem Briefe erlaſſen und keinesfalls als Folge desſelben anzuſehen iſt.

¹) Liebig reicht am 3. Juni 1833 das Geſuch ein um Bewilligung eines Urlaubes vom 1. Auguſt an auf zwei Monate; genehmigt wird dasſelbe vom Miniſterium am 11. Juni.

²) Der Schluß des Briefes lautet:.Aus dieſer urſprünglichen Behandlung des Laboratoriums hat ſich die Folge herausgeſtellt, daß es kein Eigentum beſitzt, denn ich kann nachweiſen, daß die Einrichtungen, die Inſtrumente, die Präparate, welche das Gießener Laboratorium, ich kann es ohne Erröten ſagen, zum erſten in Deutſchland gemacht haben, mein Eigentum ſind. Alle dieſe Dinge ſind gepackt, und ich hoffe ſie bei meiner Zurückkunft in Darmſtadt anzutreffen. Ich kann beweiſen, daß die ſeither aufgewandten Summen kaum ausgereicht haben den Bedarf und Aufwand für die Vorleſungen und analytiſchen Arbeiten zu decken; man vergütet mir 25 fl. für Kohlen, und ich kaufe jährlich für 80, in demſelben Verhältnis ſteht alles...

Ich will nicht mehr von mir ſprechen, meine Rechnung mit Gießen iſt abgeſchloſſen; mein Weg iſt nicht der Weg der Reptilien, ob dieſer auch der leichteſte, wenn auch ſchmutzigſte iſt. Das Geſagte wird hinreichen um meinen Entſchluß bei dem Miniſterium und bei dem Fürſten zu rechtfertigen, daß ich dieſen Winter in Gießen nicht leſen kann. Ich werde niemanden mehr mit einer Anforderung beſchwerlich fallen. Ich werde um meinen Abſchied nicht einkommen, ſondern im Sommer in Gießen, im Winter in Darmſtadt leſen. Ich habe Hoffnung 80 Subſkribenten auf meine Vorleſung in Darmſtadt zu bekommen, und viele meiner Schüler werden mir dorthin folgen oder ſind ſchon dort. Wenn ich geſund bin, wird es mir an Kraft nicht fehlen eine Art Univerſität für meine Lehrzweige auf eigene Fauſt zu errichten. Staat und Stadt können dabei nur gewinnen, und ich weiß aus Erfahrung, was ein feſter Wille zu leiſten vermag. Wird es mir nicht erlaubt und erhalte ich meinen Abſchied, ſo befreit mich dieſer von dem Vorwurf der Undankbarkeit gegen das Land, aus deſſen Mitteln meine Ausbildung möglich ward. Ich habe manches Unrecht, manches falſche Urteil ertragen gelernt, aber dieſer Vorwurf wäre für meine Schultern zu ſchwer.