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ein Apothekerexamen, bezw. ein chemiſch⸗techniſches Examen mit kameraliſtiſcher Grundlage angeordnet werden möge. Vogt ſtimmt ſomit der auch ſchon von anderer Seite ausgeſprochenen Anſicht bei, daß die Zöglinge des beantragten Inſtitutes ſo zu behandeln ſeien, wie jene der ſeit kurzem eingerichteten Forſtſchule. Dieſem beachtenswerten Gutachten ſchließen ſich in allen ſeinen Teilen nur der Medi⸗ ziner Balſer, der Phyſiker Schmidt und der Juriſt von Löhr an, während Crome und von Arens Vorbehalte machen. Das Miniſterium macht der Majorität inſofern ein Zugeſtändnis, als es das Inſtitut gleichſam als eine Privatanſtalt der Geſuchſteller genehmigt; es will dasſelbe„zur Zeit noch nicht als mit der Univerſität vereinigt angeſehen“ haben.(Verfügung vom 17. Dezember 1825, unterzeichnet von Grolman.)
Hätte die Mehrheit des Senates ſich den Darlegungen Vogts u. a. nicht verſchloſſen, wären die hier vorgetragenen Lehren auch bei ſpäteren Gelegenheiten, z. B. bei Gelegenheit der techniſchen Aula, nach ihrer Tragweite für die Univerſität richtig gewürdigt worden, hätte man ſich von der doktrinären Behandlung der Verwaltungsfragen frei machen können, wie anders wäre die Blüte der Univerſität gefördert, in welch reicherem Maße hätten ſpäter die Mittel des Landes für die Inſtitute der Univerſität fließen können, als jetzt, wo zwei Hochſchulen immer etliche Wünſche über jenes Maß hinaus haben müſſen, welches das Land nach ſeiner Größe und ſeinen Hilfsmitteln befriedigen kann. Geſchichtliche Lehren haben niemals den Zweck, rückwärts zu wirken und gleichſam die in gutem Glauben Irrenden zu verurteilen, wohl aber ſollen ſie die Gegenwart und die Zukunft in allen Entſcheidungen beeinfluſſen. Sie ſollen helfen, das gut zu machen, was noch gut zu machen iſt.
Auch in der anfänglich etwas verkümmerten Form gedieh„das chemiſch⸗pharmaccutiſche
Inſtitut“, wie aus einer Nachricht Liebigs in Geigers Magazin für Pharmacie, 20. Band, Seite 98 f., hervorgeht. Die Anzeige iſt für die Liebig ſſche Unterrichtsmethode ſo kennzeichnend, daß ſie hier folgen mag: „Eine dreijährige Erfahrung hat mich belehrt, daß der Unterricht in der praktiſchen und analytiſchen Chemie, ſo wie er in den chemiſch⸗pharmaceutiſchen Inſtituten und auf Univerſitäten gewöhnlich betrieben wird, bei weitem nicht zureicht, um einem jungen Mann nur einigermaßen Fertigkeit und Gewandtheit in analytiſchen Arbeiten zu verſchaffen; ich habe deshalb ſchon ſeit einem Jahre eine Veränderung in dem Lehrplan des hieſigen chemiſch⸗pharmaceutiſchen Inſtitutes getroffen. Die Eleven des Inſtituts beſuchen jetzt während des Sommerſemeſters die Vorleſungen über Chemie, Botanik, Mineralogie ꝛc. als Vorbereitungswiſſenſchaften; das ganze Winterſemeſter aber iſt den praktiſchen Arbeiten in dem chemiſchen Laboratorium der Univerſität gewidmet, worin ſie von Morgens bis Abends ſich mit analytiſchen Arbeiten jeder Art beſchäftigen müſſen; dieſer Unterricht iſt mit wöchentlichen Examinatorien verbunden.
Ich habe die befriedigende Überzeugung gewonnen, daß bis jetzt keiner das Inſtitut verlaſſen hat, ohne das Bewußtſein, etwas tüchtiges gelernt zu haben, mit ſich genommen zu haben. Diejenigen, welche geſonnen ſind, das Inſtitut während des neuen Kurſus, der zu Oſtern 1828 ſeinen Anfang nimmt, zu beſuchen, bitte ich, ſich zu Zeiten zu melden, da ich die Zahl der Eleven wegen Mangel an Platz im Laboratorium ſehr beſchränken muß. Für den Winterkurſus 1827/28 ſind alle Plätze beſetzt.
Gießen, im Oktober 1827. Dr. Juſtus Liebig.


