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nach dem Ableben der zeitigen Dekane die Geſchäfte wieder zu übernehmen. Für das Jahr 1824 war der Pädagogiarch und Profeſſor der Eloquenz Rumpf und für 1825 Zimmermann als Dekan erwählt worden; beide ſtarben während ihres Amtsjahres. Während Rumpfs Dekanat wurde die Univerfität durch die Ernennung des Dr. philos. Juſtus Liebig zum außerordentlichen Profeſſor der Philoſophie über⸗ raſcht. Das Dekret wurde von Großherzog Ludwig I. am 26. Mai 1824 unterzeichnet. Der Gehalt war auf 300 fl. feſtgeſetzt. Bekannt iſt, daß dieſe ungewöhnliche Ernennung unmittelbar aus dem Kabinet veranlaßt war in erſter Linie durch die lebhafte Empfehlung A. von Humboldts, der ab⸗ geſehen von ſeiner eigenen Beurteilung ſich beſonders auf das glänzende Zeugnis Gay-Luſſacs berufen konnte, dann aber auch durch die warme Teilnahme des Kabinetsſekretärs Schleiermacher, der Liebig von Jugend auf beobachtete und die Befriedigung der litterariſchen Bedürfniſſe desſelben auf der Hofbibliothek mit ſteigendem Intereſſe verfolgte.
Carriere hat a. a. O. S. 303 nach den Jugenderinnerungen Karl Vogts erzählt,„wie der junge Ankömmling für den alten Univerſitätszopf an der Lahn eine Abnormität war. Er hatte nicht auf der„Landesuniverſität“ ſtudiert, und ob er je ein Maturitätsexamen gemacht, darüber konnten gegründete Zweifel erhoben werden..... Ob auch A. von Humboldt für ihn eintrat, man nannte es doch nur Favoritenwirtſchaft, daß der junge Mann, der ſo abſonderliche Wege der Ausbildung ge⸗ wandelt, in die Fakultät eingeſchmuggelt werden ſolle; ſein(wo?) erworbener Doktorhut wurde erſt nach nochmaligem Examen in Gießen anerkannt— als ob dort damals jemand geweſen wäre, der Liebig in Chemie hätte examinieren können!“ Was hierüber feſtgeſtellt werden konnte, iſt Folgendes. Sechs Tage vor der Unterzeichnung des Allerhöchſten Ernennungsdekretes iſt unter dem 20. Mai 1824 dem Dr. Juſtus Liebig in Darmſtadt folgende Verfügung des Miniſterium zugegangen:„Das Großherzogliche Miniſterium p. giebt dem Petenten hierdurch auf die Vorſtellung vom 13. April d. J. zu erkennen, daß es ihn, in Folge der auf der Landes⸗Univerſität beſtandenen ge⸗ ſetzlichen Prüfungen, würdig findet, die ihm von der philoſophiſchen Fakultat zu Erlangen erteilte Doktorwürde mit denſelben verfaſſungsmäßigen Prärogativen, als ſei ſolche auf der Landes⸗Univerſität er⸗ langt, fortzuführen.“ Es iſt nun allerdings höchſt befremdlich, daß in dem Dekanatsbuche in der Jahresüber⸗ ſicht, die an Stelle des verſtorbenen Rumpf der Exrdekan Crome giebt, weder in dem Abſchnitt der Perſonalveränderungen noch in jenem der Promotionen der Name Liebig erwähnt wird. Grade die von Crome gegebenen Überſichten zeichnen ſich durch ihre Reichhaltigkeit und Ausführlichkeit aus; ſind doch die ſämtlichen Abiturienten des damaligen Pädagogs nach Herkunft und Studium einzeln aufgeführt. Auch ſonſt war außer dem oben erwähnten Aktenſtück nichts weiteres über die genannte Prüfung zu finden. Jedenfalls handelte es ſich hierbei lediglich um die Erfüllung einer Formſache; das Geſetz wurde allem Anſcheine nach durch ein ſogenanntes Colloquium befriedigt.
In der, die Abſchrift des Anſtellungs⸗Dekretes enthaltenden Verfügung des Miniſters von Grol⸗ man giebt dieſer um die Univerſität ſo ſehr beſorgte Staatsmann, der ihr wenige Jahre vorher noch als Profeſſor und Kanzler angehört hatte, dem Senate zu erwägen, ob es nicht rätlich ſei, jetzt, da zwei Profeſſoren der Chemie thätig ſeien, die pharmaceutiſche Chemie getrennt von der allgemeinen Chemie vorzutragen und jene dem Profeſſor Liebig zu überlaſſen. Es würde damit ohne Zweifel ein langjähriger Wunſch der mediziniſchen Fakultät erfüllt.„Was die Mitbenützung des chemiſchen Laboratoriums und des dazu gehörigen Apparates betrifft, ſo werden Sie das Sachgemäße, um mög⸗ lichſt wechſelſeitige Störungen zu verhindern, beſtimmen, im Anſtandsfalle aber weiter berichten.“
Wechſelſeitige Störungen ſcheinen ſich nicht ergeben zu haben, trotzdem Auditorium und Laboratorium nur ein einziger Raum war, trotzdem Zimmermann und Liebig experimentell ſtark beſchäftigt


