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hatte denn Zimmermann ſein hartnäckig verfolgtes Ziel erreicht; er war in einem Alter von 36 Jahren akademiſcher Lehrer geworden.
Elf Monate lang war Zimmermann Extraordinarius, als durch Verfügung vom 14. Mai 1819 das Miniſterium von der Univerſität ein Gutachten über die Leiſtungen Zimmermanns als akademiſchen Lehrers verlangt; es habe nämlich die Abſicht, denſelben zum ordentlichen Profeſſor zu befördern. Die Führung bei den ſchriftlichen Gutachten übernimmt der Phyſiker G. G. Schmidt mit einem für Zimmermann recht günſtigen Zeugnis. Er habe z. B. in dieſem Semeſter über 20 Zuhörer; er verfolge mit Fleiß und Ausdauer die reiche Litteratur der im ſtarken Fortſchreiten begriffenen chemiſchen Wiſſen⸗ ſchaft und habe ſich ſowohl im Vortragen wie im Experimentieren ſehr geübt. Crome iſt dagegen ſehr mißtrauiſch; Zimmermann habo, ſeit er außerordentlicher Profeſſor ſei, noch gar nichts geſchrieben. Zuletzt fragt Crome, ob der Fiskus eine eigene Profeſſur für eine Hilfsviſſenſchaſt beſtreiten könne und dürfe.
Die Verhandlungen, die alle ſchriftlich geführt werden, ziehen ſich innerhalb des Senats lange hin; im September kommt ein Monitorium. Es werden mit der Angelegenheit immer mehr Fragen vermengt, ſo z. B. Zimmermann müſſe ganz vom Unterricht am Pädagog entbunden und ſomit für ihn ein Collaborator beſtellt werden; ferner, ob für den ordentlichen Profeſſor der Chemie die Gehilfen vom Fiskus oder vom Profeſſor, der ja dafür auch höhere Kolleggelder beziehe, zu bezahlen ſeien; wie hoch endlich die zum Experimentieren erforderliche Vergütung feſtgeſtellt werden müſſe. Der von vielen Votanten auf 70 fl. normierte letzterwähnte Betrag wird von andern unter dem Zweifel bemängelt, ob denn auch der fiscus academicus eine ſolche Ausgabe vertragen könne, welche Bemerkung einem ſpäteren Votanten den Ausruf entlockt:„Der fiscus academicus hat, wie es ſcheint, die ſchnurrige Eigenſchaft, daß er große Ausgaben leicht, kleine aber, wie dieſe 70 fl., nur ſchwer vertragen kann.“ ¹)
Sehr warm hebt Prof. Vogt Zimmermanns Verdienſte hervor. Er merke es deutlich an ſeinen Zuhörern, die in der Chemie größere Fortſchritte gemacht hätten, als er billig hätte erwarten können. Zimmermann ſei von Charakter höchſt achtungswert und erfreue ſich allgemeiner Hochſchätzung. Die von ihm geſchilderten Vorzüge als Lehrer ſeien höher zu achten als litterariſche Werke. Denn gerade die Hingabe Zimmermanns an ſeine Lehrthätigkeit, ſeine wiſſenſchaftliche Weiterbildung ver⸗ hinderten allein ihn, ſchriftſtelleriſch thätig zu ſein.
Daraufhin wird Zimmermann gegen Ende 1819 zum ordentlichen Profeſſor der Chemie er⸗ nannt.(800 fl. Beſoldung, die Naturalbeſoldung mit etlichen Maltern Korn, Hafer, Heu, ¼ Morgen Grabland; für Experimente 70 fl., die ſpäter auf 120 fl. erhöht werden.) Die für einen Diener nachgeſuchten 60 fl. werden abgeſchlagen, weil der Dienerlohn aus dem höheren Honorar für die chemi⸗ ſchen Vorleſungen zu beſtreiten ſei. Zimmermann hielt im Semeſter drei bis vier Vorleſungen, ab⸗ wechſelnd über: Experimentalchemie nach Döbereiner, Syſtem der Chemie, pneumatiſche Chemie, techniſche Chemie, Reagentienlehre, Anleitung zur chemiſchen Analyſe und mineralogiſchen Diagnoſtik, Anleitung zur Bereitung der chemiſchen Prüfungsmittel und deren Anwendung, Anleitung zur chemiſchen Analyſe des Waſſers, Mineralogie, Geognoſie, Geologie. Zu beſtimmten Stunden öffnete er das mineralogiſche Kabinet.
Während Zimmermann kaum nennenswerte litterariſche Leiſtungen aufweiſen konnte, erhielt er im Jahre 1819 einen Kollegen für chemiſche Technologie und Hüttenkunde, der urſprünglich ein Praktiker und dabei ein äußerſt fruchtbarer Schriftſteller auf metallurgiſchem Gebiete und zugleich der
¹) Vergl. hiermit eine Stelle aus Liebigs ſpäter zu beſprechendem Brief an v. Linde(Carriere, Seite 304): „Man hat dieſe Summen, aber verwendet ſie auf eine unerträglich lächerliche Art!“


