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Abſchnitt uͤber die Beaufſichtigung der Schuͤler außer der Schulzeit, wohin eigentlich auch dieſer Theil der moraliſchen Erziehung gehoͤrt haͤtte, zu ſprechen Gelegenheit Haben und wende mich jetzt zu dem letzten der Punkte, die fuͤr dieſen§ beſtimmt ſind.
Bei den bis jetzt beſprochenen Laſtern, ſo verderblich ſie auch auf die Entwickelung des Charakters wirken konnten, war wenigſtens der Umſtand troͤſtlich, daß das Uebel ſich nicht leicht der Beobachtung entziehen konnte und daß, wenn innere und aͤußere Einwirkungen das Aufhoͤren deſſelben veranlaßten, keine Folgen zuruͤckblieben. Die Unkeuſchheit dagegen iſt ein Giſt, das im Geheimen ſich verbreitet und ganze Generationen moraliſch und phyſiſch verderben kann und das doch jeder Kontrole, jeder Ueberwachung ſich entzieht. Es iſt dies darum der ſchwierigſte Punkt in der ganzen Erziehung, beſonders bei der Erziehung ſo vieler und deshalb auch der ſorgfaͤltigſten Beachtung wuͤrdig. Dennoch aber herrſcht kaum auf einem Gebiet der Paͤdagogik ſo viel Unklarheit uͤber den Umfang des Uebels, uͤber die Ausdehnung ſeiner Folgen und die Mittel dem Allem entgegen zu treten. Nur ab und zu erfaͤhrt man von Aerzten und Erwachſenen, die offenherzig genug ſind, ihre Jugendſuͤnden einzugeſtehen, wie weit verbreitet es iſt und welche ſchreckliche Folgen in Stadt und Land in immer ſteigendem Verhaͤltniß ſichtbar werden. Moͤchten darum doch diejenigen, die uͤber alle dieſe Punkte Auskunft zu geben im Stand ſind, durch ihre Mittheilungen und Rathſchlaͤge den Paͤdagogen in Stand ſetzen, mit Erfolg dagegen zu wirken. Das Unangenehme der Arbeit wuͤrde reichlich durch die Dankbarkeit aller Betheiligten aufgewogen.
So wie die Sache jetzt ſteht, kann die Schule, außer dringender religioͤſer Belehrung, bei Katholiken beſonders im Beichtſtuhle, hierin nichts weiter thun, als die Gelegenheiten, bei denen eine Verfuͤhrung ſtattfinden koͤnnte, zu vermindern und ſolche, von denen Unſittlichkeiten der Art bekannt werden, ſofort zu entfernen. In erſterer Beziehung ſollte kein Gymnaſium dadurch noch dem Uebel Vorſchub leiſten, daß es die Schuͤlern einzeln oder zu zweien, oft ohne irgend eine Beſchaͤftigung den Arreſt abſitzen ließe. Die Behoͤrde waͤre darum nicht nur in ihrem vollen Recht, ſondern wuͤrde ſich noch Anſpruch auf große Dankbarkeit von Seiten der Eltern erwerben, wenn ſie es beſtimmt anordnete, daß die Arreſte nur unter der Aufſicht von Lehrern abgehalten werden duͤrften.
Außerdem koͤnnte die Gefahr nicht nur fuͤr dieſes, ſondern auch fuͤr andere Laſter vermindert werden, durch Sorge fuͤr regelmaͤßige Beſchaͤftigung, durch vielfache koͤrperliche Uebungen, durch Turnen, Baden, Schlittſchuhlaufen, endlich durch jene ſchon oben fuͤr andere Zwecke erwaͤhnten Vergnuͤgungs⸗ Parthien, die geeignet ſein moͤchten, der Phantaſic des Schuͤlers eine andere Richtung zu geben.
§ 9.
Gelaͤnge es einer Anſtalt, dieſe eben beſprochene religiöſe und moraliſch Erziehung ziemlich voll⸗ ſtaͤndig durchzufuͤhren, dann wuͤrde ſie ſich ſchon den groͤßten Anſpruch auf Anerkennung von Seiten der Eltern und des Staates erwerben, auch wenn ſie nicht im Stande waͤre, den formalen Theil derſelben zu gleicher Vollkommenheit zu bringen. Wo indeſſen Religioſität und Moralitaͤt herrſchend geworden ſind, da werden auch die weſentlichſten Eigenſchaften der formalen Entwickelung ſich vorfinden, ſo wie von der andern Seite auch dieſe wieder günſtig auf die Befeſtigung und Erhaltung der erſteren wirken.
Die formale Erziehung ſoll die zweckmaͤßigſte Art und Weiſe des Handelns erzielen und da das Handeln nur entweder in Verbindung mit andern Menſchen oder allein gedacht werden kann, ſo muß dieſer Theil der Erziehung ſich ſowohl auf das Handeln im Verkehr mit Andern, als auf die Thaͤtigkeit an ſich, freilich abgeſehen vom materiellen Inhalt, beziehen. Der erſte Theil ſeinerſeits kann wieder nur entweder das Verhaͤltniß zu hoͤher Geſtellten oder das zu Seinesgleichen oder endlich das zu niedri⸗ ger Geſtellten umfaſſen. Das erſte wird in der Schule repraͤſentirt durch die Beziehungen des Schuͤlers


