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Was die Stiftung zum Andenken des verſtorbenen Regens und Religionslehrer Stenzel betrifft, ſo fehlten, nach Seite 26 des vorjährigen Programms noch 24 Rthlr., um die Stipendienzahlung beginnen zu koͤnnen, und es ſollte dieſer Betrag durch jahrelange Aufſammlung der Zinſen gewonnen werden,„wenn nicht eine wohlthaͤtige Hand durch Schenkung der 24 Rthlr. die bal⸗ dige Verleihung moͤglich mache.“ Dieſe wohlthaͤtige Hand hat ſich gleich nach Ausgabe jenes Programms in einem wohlgekannten Freunde des Verſtorbenen, der aber nicht genannt ſein will, gefun⸗ den. Dank dem Hochwuͤrdigen Manne, dem edlen Freunde der Jugend! So wurde denn, wie oben ſchon angefuͤhrt, die Stenzel⸗Stiftung aus den Haͤnden des Directors, mit Genehmigung der hohen Behoͤrde an die Kaſſenverwaltung uͤbergeben, das Kapital⸗Vermoͤgen in einem Freiwilligen⸗ Anleihe⸗Schein von 100 Rthlr. und einen Staatsſchuldſchein von gleicher Hoͤhe eingezahlt, mit der Beſtimmung, 8 Rthlr. Zinſen von 1850 an als Stipendium zu zahlen, die jaͤhrlich uͤbrigen 15 Sgr. ſo lange aufzuſammeln, bis ſtatt des Staatsſchuldſcheins ein fuͤnfprozentiges Papier von 100 Rthlr. ange⸗ kauft werden koͤnnte. Dieß wuͤrde vielleicht uͤber 20 Jahre gedauert haben. Zu Neujahr legte der zweite Arzt der Krankenkaſſe, Herr Profeſſor Dr. Geppert dieſes Amt nieder, und wenn er durch ſeine langjaͤhrige treue Wirkſamkeit in dieſem Amte die groͤßten Anſpruͤche auf unſere Dankbarkeit erworben hatte, ſo erhoͤhte er dieſe noch dadurch, daß er den noͤthigen Betrag, um den Staatsſchuldſchein in einen Freiwilligen⸗Anleiheſchein umzuwandeln, in Hoͤhe von 19 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf. auf ſein letztes Jahres⸗ Honorar anwieß. Der Himmel ſegne den edeln Mann fuͤr alles Gute, was er der armen Jugend erwieſen! Schon ſind dies Jahr am Geburts⸗ und Sterbetage Stenzels die erſten Stipendien gezahlt worden.
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