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Die Anmeldung neuer Schuͤler erfolgt fuͤr das neue Schuljahr am 30. September und 1. October. Jeder hat außer einem Impfſcheine das Abgangs⸗Z eugniß der zuletzt beſuchten Schule mitzubrin⸗ gen. Schuͤler, die von Gymnaſien kommen, werden in die Klaſſe geſetzt, die ihnen die fruͤher beſuchte Anſtalt angewieſen; eine mehrmonatliche Friſt, die ſeit ihrem Abgange von dort vergangen oder Unent⸗ ſchiedenheit des Zeugniſſes machen eine Pruͤfung nothwendig, welche auch eintritt, wenn die verlaſſene Schule nicht in der Stellung eines Gymnaſiums ſich befindet. Lautet das Zeugniß der Elementarſchule zur Aufnahme nach Sexta nicht empfehlend, ſo wird die Befaͤhigung des Schuͤlers zur Aufnahme gleich⸗ falls von einer Pruͤfung abhaͤngen. 2 a 3
Alle dieſe Pruͤfungen finden Mittwoch den 2. October ſtatt, nachdem das Schuljahr durch Gottesdienſt feierlich eroͤffnet worden und der Direktor im Pruͤfungsſaale ſeine Anſprache gehalten.
Nachpruͤfungen werden unſern Schuͤlern nach unſerm Ermeſſen aufgelegt, koͤnnen aber nicht beantragt werden. Dieſe werden von den betreffenden Lehrern vor Beginn des neuen Schuljahrs zu Hauſe abgehalten.
Wie wir wuͤnſchen muͤſſen, daß neue Schuͤler bei der Aufnahme von Eltern oder deren Vertretern perſoͤnlich aufgefuͤhrt werden, ſo bitten wir, den Abgang der Schuͤler gleichfalls entweder perſoͤnlich oder doch wenigſtens ſchriftlich anzuzeigen, da die Abmeldungen durch die Schuͤler von zweifelhafter Glaubwuͤrdigkeit ſind.
Zu den vorſtehend angekuͤndigten Pruͤfungen und Feierlichkeiten beehrt ſich, die Hohen Vorgeſetzten, die Goͤnner und Freunde des Schulweſens uͤberhaupt und unſerer Anſtalt insbeſondere und vorzuͤglich die geehrten Eltern und Angehoͤrigen unſerer Schuͤler ergebenſt einzuladen
der Director des Koͤniglich katholiſchen Gymnaſiums
. Wiſſowa.
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