Aufsatz 
Über den Brummkreisel und das Schwingungsgesetz der kubischen Pfeifen / [Karl Friedrich Julius] Sondhauß
Entstehung
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ſein möchte; dabei ſollen ſolche, deren Dienſteinkommen 1000 Rthlr. erreicht, nicht bedacht, die denſelben naheſtehenden nur aus ganz beſonderen Gründen berückſichtigt werden, um nicht die den Bedürftigeren zugedachte Unterſtützung auf ein allzuniedriges Maaß zu beſchränken.

11. Vom 24. April. Es ſollen in die Eidesformel der künftig neu angeſtellten Lehrer auch die Worte aufgenommen werden:auch die Verfaſſung gewiſſenhaft beobachten will.

Dem Schwörenden iſt es freigeſtellt, den Eidesworten am Schluſſe die ſeinem religiöſen Bekenntniß entſprechende Bekräftigungsformel hinzuzufügen.

12. Vom 8. Mai. Der Magiſtrat wünſcht, daß die Schüler vor Beſchädigungen der Pro⸗ menadenanlagen, die oft unter dem Vorgeben des Botaniſirens geſchehen, verwarnt werden.

13. Vom 25. Mai. Es wird die Verfügung vom 9. December 1824, betreffend die Beauf⸗ ſichtigung der in den Gymnaſialorten nicht einheimiſchen Schüler durch die Ordinarien auf's Neue in Erinnerung gebracht und eingeſchärft.

14. Vom 27. Mai. Der Director wird angewieſen, nach ſeiner Rückkehr ſelbſt den Eid auf die Verfaſſung zu leiſten und ihn auch den beiden Religionslehrern Kühn und Runkel abzunehmen, welche ihn früher ohne die Verwahrung ihrer kirchlichen Stellung und Rechte zu leiſten ſich geweigert hatten.

Dieſe beſtimmt formulirte Verwahrung wird ihnen jetzt zu Protokoll vorzulegen geſtattet, doch ſoll ihnen auch zugleich eröffnet werden, daß die Staatsregierung dieſen ihren Erklärungen auf ihre Pflichten als Staatsbeamten und gegenüber dem Staate keinen Einfluß zuerkennen, für dieſe vielmehr nur die beſtehenden Staatsgeſetze als maßgebend erachten und Zuwiderhandlungen gegen die Verfaſſung ohne Rückſicht auf die abgegebene Erklärung beurtheilen werde.

15. Vom 4. Juni. Der Director erhält Mittheilung, daß auf Grund ſeiner Beſchwerde im Jahresbericht vom Königlichen Polizei⸗Präſidium eine geſchärftere Controlle über die Wirthshäuſer angeordnet, einzelne von ihm namhaft gemachte Schänkwirthe von Verabreichung geiſtiger Ge⸗ tränke an Gymnaſiaſten, reſp. deren Duldung am Billard gemeſſenſt verwarnt worden ſeien.

16. Von demſelben Tage. Der Herr Miniſter weiſet den Director an, ſich mit ſeinen Anträgen wegen Einführung des polniſchen Unterrichts zunächſt an das Provinzial⸗Schul⸗ Collegium zu wenden, welches demnächſt in dieſer Sache weiter Bericht erſtatten werde.

17. Vom 25. Juni. Das Koͤnigliche Provinzial⸗Schul⸗Collegium theilt die von ihm und der Königlichen Regierung gemeinſchaftlich erlaſſene Amtsblatt⸗Bekanntmachung mit, worin die Lehrer von der Theilnahme an Vereinen abgemahnt werden, die einer feindſeligen Partheinahme gegen die Regierung überführt oder verdächtig ſind.

18. Von demſelben Tage. Mittheilung des Beſchluſſes der zweiten Kammer, wonach nur denjenigen Beamten Unterſtützungen gewährt werden dürfen, deren Einkommen den Betrag von 1000 Rthlr. nicht überſteigt.

Empfohlen wurde unter dem 29. October 1849, Die neue Zeit und der Geſchichtsunterricht von Dr. Langez unter dem 8. Januar 1850, Geſchichte der griechiſchen Poeſie, von Dr. Munk; unter dem 7. Februar, Reliefkarten des Alpen⸗ und Juraſyſtems, von Dr. Kache. Geſchenkt erhielten wir unter dem 14. März, Vorlſotung des Corpus seriptt. hist. Byz; unter dem 19. März, Ger⸗

hard's archäologiſche Zeitung, 7. Jahrgang; unter dem 5. Mai, Haupt's Zeitſchrift für deutſches Alterthum, VIII. 1. 3