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12. Von demſelben Tage. Der Director wird angewieſen, ſeinen gutachtlichen Bericht zu erſtatten über die an manchen Gymnaſien beſtehende Einrichtung, wornach die Ordinarien mit ihren Schülern von Klaſſe zu Klaſſe weiter fortgehen, und ſich zu erklären, welche Einrichtung ihm, im Intereſſe der Schüler, das allein in Betracht komme, die zweck⸗ mäßigſte ſcheine.
13. Von demſelben Tage. Es ſollen die, im letzten Jahre von den Abiturienten angefertigten deutſchen und lateiniſchen Schularbeiten zu dem Behufe aufbewahrt werden, damit der als Abiturienten⸗Arbeit gemachte deutſche und lateiniſche Aufſatz mit ihnen verglichen wer⸗ den kann, falls derſelbe, nach Auſſage der betheiligten Lehrer, ſchlechter als die gewöhnlichen Arbeiten ausgefallen ſein ſollte.
14. Vom 12. Februar. Anzeige, daß Herr Conſiſtorialrath Menzel zum Königl. Commiſſarius für die Abiturienten⸗Prüfung an Oſtern ernannt ſei.
15. Vom 16. Februar. Der Director wird beauftragt, über die Maßregeln zur Ein⸗ führung des polniſchen Sprachunterrichts am hieſigen Gymnaſium, wie über Wahl und Beſol⸗ dung des Lehrers ſich gutachtlich zu äußern.
16. Vom 8. April. Anzeige, daß der Candidat Dr. Hildebrand zur Lehraushilfe an das Progymnaſium zu Sagan abgerufen worden.
17. Vom 12. Mai. Der Maggiſtrat hieſiger Stadt wünſcht, daß die Schüler von jedem Unfug und vor jeder Beſchädigung auf den Promenaden abgemahnt werden möchten.
18. Vom 17. Mai. Das Gymnaſium erhält Anzeige, daß dem Programmentauſche noch die beiden Gymnaſien des Fürſtenthums Lippe zu Detmold und Lemgo zugetreten, auch für die evangeliſchen Seminare zu Maulbronn, Urach, Schönthal und Blaubeuern im König⸗ reich Würtemberg, für die Königl. öffentliche Bibliothek und für die des Königl. Studienraths zu Stuttgardt, für das Herzoglich Naſſauiſche theologiſche Seminar zu Herborn, endlich für das Königl. Miniſterium der Unterrichts⸗Angelegenheiten zu Berlin Exemplare beizufügen, im Gan⸗ zen alſo 200 Exemplare einzuſenden ſind.
19. Vom 22. Juli. Das Königl. Provincial⸗Schul⸗ Leleum überſendet die Be⸗ ſtätigung Sr. Majeſtät des Königs für die am 15. October v. J., am Tage der Erbhuldi⸗ gung und Geburt Sr. Majeſtät von dem hieſigen Augenarzt, Se Dr. Franz Lindner ge⸗ machte Stiftung einer Freiſtelle im Convictorium, zum Kapitalbetrage von 1150 Rthl. in Schleſ. Pfandbriefen.
Der Empfänger der Freiſtelle muß, nach der Beſtimmung des Stifters, ein ſittlich guter, zum Studiren geeigneter Schüler und zunächſt aus der Verwandtſchaft deſſelben ſein. Die Collation übt der Stifter, ſo lange er lebt; nach ſeinem Tode geht ſie auf die Convicto⸗ rienverwaltung über.


