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20. Vom 27. Juli. Anzeige, daß Herr Regierungsrath Dr. Vogel zum Koͤnigl. Commiſſarius für die bevorſtehende Abiturienten⸗Prüfung ernannt ſei.
21. Vom demſelben Tage. Es wird verfügt, daß, zur Herſtellung einer gewiſſen Gleichförmigkeit und zur Erleichterung der Katalogiſirung, die Titelblätter der Programme den Namen der betreffenden Anſtalt, den Sitz derſelben, das Schuljahr, die Veranlaſſung, den In⸗ halt, und endlich den Vor⸗ und Zunamen des Verfaſſers der beigefügten wiſſenſchaftlichen Ab⸗ handlung enthalten ſollen.
22. Vom 3. Auguſt. Um die tumultuariſche Vorbereitung zum Abiturienten⸗Examen, Behufs welcher die Schüler der Prima im letzten Jahre entweder neben ihrer weitern Fortbil⸗ dung mit übermäßiger Anſtrengung eine allgemeine Wiederholung anſtellen, oder über dieſer jene ganz vernachläßigen, möglichſt zu hintertreiben, ſoll den Abiturienten, welche mit tüchtiger Vorbereitung nach Prima gekommen ſind und in allen Gegenſtänden fleißig fortgearbeitet haben, die mündliche Prüfung, wenn die ſchriftlichen Arbeiten gut ausgefallen ſind, in den Gegenſtänden erlaſſen werden können, in denen ſie vollſtändig genügt haben, und dieß in ihrem Zeugniſſe ausdrücklich neben der genauen Angabe ihrer Leiſtungen bemerkt werden. Dagegen ſind dem Königl. Commiſſarius ihre Cenſuren ſeit ihrer Verſetzung aus Secunda und die ſchriftlichen Arbeiten aus Prima vorzulegen.
Empfohlen wurden zur Anſchaffung unter den von der Verlagshandlung gemachten erleichternden Bedingungen unter dem 29. Juni die Monumenta Germaniae historica.
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B. Chronik des Gymnaſiums.
Am 28. und 29. September meldeten ſich die neu eintretenden Schüler bei dem Director und wurden, auf Grund der beigebrachten Zeugniſſe, in ihre reſp. Klaſſen und an die betreffen⸗ den Lehrer gewieſen, dagegen die Entſcheidung über die zu prüfenden Ankömmlinge auf das, Mittwoch den 30. September anberaumte Examen verwieſen ward. An jenen beiden Melde⸗ tagen ſtellten ſich auch die vorjährigen Schüler den Lehrern ihrer Klaſſen perſönlich vor. Den 30. September ward das Schuljahr durch die gewöhnliche religiöſe Feierlichkeit eröffnet, nach deren Beendigung ſich alle Schüler der Anſtalt, geführt von ihren Lehrern, im Prüfungsſaale verſammelten, wo der Director, unter Hinweiſung auf die, gedruckt in jedes Schülers Händen be⸗ findlichen Schulgeſetze, dieſen die Pflichten erläuterte, welche ihre Beſtimmung ihnen in Rückſicht auf wiſſenſchaftliche Ausbildung ſowohl, als auf ein ſittlich⸗religiöſes Verhalten auflegt und ihnen zugleich Winke über die Einrichtung ihrer Studien und die Benutzung ihrer Zeit ertheilte. 5


