Aufsatz 
Festschrift zur Gedenkfeier des fünfzigjährigen Bestehens der Anstalt / Königliches Realgymnasium Wiesbaden
Entstehung
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wurde das neben dem Schulgeld zu entrichtende Honorar von 4 Thalern auf 2 herabgesetzt.) Das Königliche Provinzialschul- kollegium forderte in demselben Jahre das Kolleginm dazu auf, zur Beseitigung etwaiger Mängel im Lehrplan Vorschläge zu machen, jedoch hielt das Kollegium die allmählich vollzogene Annäherung an den preulsischen Lehrplan noch nicht für ausreichend erprobt, um sich darüber äufsern zu können. Durch eine Verfügung vom 4. Mai 1878 wurde wiederum eine Annäherung an die allgemeinen Lehrpläne dadurch bewirkt. dals in Ober- und Unterprima, derem Unterricht seit 1877 völlig getrennt erteilt wurde, je 2 Stunden Mineralogie, in Obersekunda eine Stunde Mechanik wegfielen. Eine Eingabe des Oberlehrers Henrich an das Ministerium um Er- haltung des mineralogischen Unterrichts hatte keinen Erfolg. Im Jahre 1883 wurden die allgemeinen preulsischen Lehrpläne vom Jahre 1882 eingeführt, doch wurde auch weiterhin gestattet, dals in den beiden Primen in je 2 fakultativen Stunden Chemie und in jeder Abteilung der Prima und Sekunda in je 2 Stunden deskriptive Geometrie unterrichtet wurde. So war es möglich, da die analytische Chemie sowohl in den obligatorischen, als auch in den fakultativen Stunden getrieben wurde, sowohl hier als in der Mathematik das Wichtigste der alten Ziele beizubehalten. Auch in der Physik trat keine Anderung ein mit Ausnahme dessen, daſs Mechanik nicht mehr als besonderer Unterrichtsgegenstand betrieben wurde. Durch dieLehrpläne und Lehraufgaben vom Jahre 1891 wurde hierin nichts Wesentliches geändert. Die fakultativen Chemiestunden, für die ein besonderes Honorar von 12 M. zu entrichten ist, sind ge- blieben. Zur Rettung des alten Lehrzieles in der Mathematik geben dieLehrpläne eine Stütze in Absatz 2 auf Seite 51. Daselbst wird nämlich die Aufgabe der Oberprima dahin ausgesprochen:Elemen- tare Theorie der Maxima und Minima. Der binomische Satz für beliebige Exponenten. Dazu an Oberrealschulen die wichtigsten Reihen der algebraischen Analysis; ob und inwieweit dieses Gebiet auch an Realgymnasien zu behandeln ist, bleibt dem Ermessen des Fachlehrers überlassen. Die Fachlehrer-Konferenz vom 1. Februar 1892 beschlols, von dieser Freiheit Gebrauch zu machen.

¹) Herbst 1869 wurde das Schulgeld auf 24 Thlr., März 1878 auf 100 M., Ostern 1893 auf 120 M. festgesetzt. Von allen Schülern wird seit Herbst 1869 ein Eintrittsgeld von 3 Thlr. bezw. 9 M. erhoben. Vom 1. April 1882 wurde fakultatives Zeichnen nicht mehr besonders bezahlt.