Aufsatz 
Festschrift zur Gedenkfeier des fünfzigjährigen Bestehens der Anstalt / Königliches Realgymnasium Wiesbaden
Entstehung
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ausgeglichen. Im äulsersten Falle war die Prüfung auch bei oder 4 in einem oder zwei Fächern ohne jeden Ausgleich pestanden, wenn es nicht Deutsch oder die eben angeführten Fächer waren.

Dals der sittliche Faktor so stark petont, die geistige Reife im Sinne der Urteilsfähigkeit innerhalb des erworbenen Wissens- stoffes gefalst und dem Deutschen ein alle anderen Fächern über- ragender Wert beigelegt wurde, sind hohe Vorzüge dieser Instruktion. Hõöchst beachtenswert ist es ferner, daſs die Regierung bei der Prüfung von Vorschlägen des Lehrerkollegiums zur Umgestaltung der Instruktion vor der Auffassung der Maturitätsprüfung warnt, wonach dieselbe als disziplinarisches Schreckmittel die Schüler zur Betreibung ihrer Studien zwingen und dem Lehrer die viel segens- reicher wirkende Mühe fortgesetzter Führung der Schüler in ihrem Studiengange abnehmen solle.

Das Kollegium glaubte die Sprachen bevorzugt und wünschte die Verschmelzung von Lateinisch und Französisch zu einer Gruppe. Besonders hart aber erschien ihm die Bestimmung, dals ungenügende Leistungen in den beiden Fremdsprachen ohne jede Rücksicht auf die anderen Fächer es unmõöglich machten, die Reife zuzusprechen. Ferner seien aus der höheren Mathematik nicht 3 Aufgaben in 6 8 Stunden zu lösen, vielmehr einer jeden derselben 4 5 Stunden einzuräumen. Von Physik und Mechanik solle nur eine schriftlich, dagegen mündlich keine geprüft werden können. Beide seien aber für das Realgymnasium so wichtig, dals die mündliche und schrift- liche Prüfung in beiden Disziplinen unumgänglich notwendig sei. In einer Verfugung vom 10. Febr. 1858 lehnte die Regierung die Forderungen im wesentlichen ab.Das Lehrerkollegium, so heilst es wörtlich mit Bezug auf die Sprachen,wird sich der Auffassung nicht verschlielsen können, dals zur Gesamtbildung eines Gymnasial- (nicht Gewerbe-) Schülers Kenntnisse in fremden Sprachen gehören, und daſs gerade die fremden Sprachen, in specie die lateinische, bei der Maturitätsprüfung mit dem Anspruch auftreten können, ein vor- züglicher Gradmesser der allgemeinen geistigen Reife zu sein.

Schlieſslich wurde nach vorausgegangenen Beratungen i. J. 1866 die Prüfungsinstruktion zu einer endgiltigen, und zwar in einem Sinne, dals der frühere Standpunkt der Regierung aufgegeben schien. Es wurden nämlich die Gruppen so verändert, dals 1) deutsche Sprache und Litteraturgeschichte, 2) lateinische, 3) französische Sprache, 4) Mathematik, 5) Konstruktionszeichnen, 6) Mechanik,