Aufsatz 
Briefe eines Herborner Classicus [d.i. Johann Eberhard Schmidt] aus den Jahren 1605 und 1606 / Hrsg. v. A. Deißmann
Entstehung
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gewonnen haben? Solche jungen Männer, die tüchigſten ee Kandidaten, der Univerſttät, oder, wenn ſie es vorziehen, nach weiterer wiſſenſchaftlicher Thätigkeit dem Pfarramt waneihren iſt, ſolange ich in meiner jebigen Stellung bin, ein Lieblings⸗ gedanke geweſen. Ich habe ihn nicht durchführen können. Möchte er nichl verloren ſein und nicht vergeſſen bleiben!

Auch in einer anderen Beſiehung nu ich von hier ſcheiden, ohne erreicht zu haben, d ai erſteebte. Das iſt die Sicherung der Ranueha lon der

clogiſce Seminar in Herborn iſt rechtlich eine theologiſche Vannn mit einem Seminar verbunden. Man hat dies zwar als eine Rechisſition bezeichnet, aber für den Laien⸗ verſtand iſt eine Rechksfitlion ein Unrecht. Man hat anderer. ſeits die Beionung der Fakultät auch für unzwechmäßig gehalten, aber gerade nach den Erfahrungen, die unſere Anſtalt im lezten Jahre gemacht hat, haben wir die deingendſte Urſache, dieſe unſere Neechtsſtelung immer wieder zu bestonen, wenn nötig ſelbſt im Gegenſatz gegen die Aufſchtabehörde und unter Appell an eine richterliche Eutſcheidung.

Eine Fakultät iſt unzweiſelhaſt eine wiſſenſchaftliche Anſtalt Daraus aber folgt ein Doppeltes, das eine, daß die Dazenten als Vertreter der Wiſeenſchaft, das andere, daß die Studierenden als erwachſene Menſchen zu behandeln ſind. Es wäre alſo nicht läſfig, daß man 3. B. den Kandidaten als Seminariſten eine politiſche Stellungnahme verwehrt, zu der ſie als Staatsbürger berechtigt find, und es wäre ebenſo unzuläſſig, daß man z. B. den Lehrern Vorſchriften macht über die Art, wie ſie zu Wieh haben, geſchweige denn über die Nichtung, in der ſio ſollen. Die Zeit kann kommen, wo alle Betellgten werden, daß an dieſem rechtlichen Charakter des Seminars als wiſſenſchaftlicher Anſtalt kein Zweiſel beſteht, daß alſo§ 20 der preußiſchen Verfaſſungdie Wiſenſchaft und ihre Lehre iſt frei ohne Rütteln und Deuteln für unſer Seminar in Anſpruch ge⸗ nommen werden kann.

Es iſt nicht überflüſſig, an die rechtliche Grundlage unſeres Seminars zu erinnern. Das Seminar iſt 1817 durch herzog⸗