Aufsatz 
Briefe eines Herborner Classicus [d.i. Johann Eberhard Schmidt] aus den Jahren 1605 und 1606 / Hrsg. v. A. Deißmann
Entstehung
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33 liches Edikt begründet worden und zwar in der Weiſe, daß von der bis dahin beſtehenden hohen Schule, die auſgehoben wurde, die auf Grund einer beſonderen Stiſtung beſtehende lheologiſche Fakultät als ſolche erhalten blieb und mit einem theologiſchen Seminar verbunden wurde. Dieſes landesherrliche Edikt hat noch heute Geſeteskraft und köunte nicht anders als durch Geſet oder höchſtens durch Königl. Verordnung auſgehoben werden. Bei einer Auſhebung aber würde in Betracht kommen, daß damit die Stiftung, auf welcher die theologiſche Fakulkät beruht, nämlich das Teſtament des Cauſenius, verlett würde, und damit die nicht unbeträchtliche Erbſchaft des Stifters der lheologiſchen Fakultät zu Marburg zufaleen würde.

Wie aber auch die Nechtslage ſein möge, um das eine möchte ich, nicht mehr für mich, wohl aber zum Segen der An⸗ ſüalt, deren Gedeihen mir wahrhaft am Herzen liegt, die zur Aufſicht verordneten Organe recht dringend bitten, den Lehrern und Schülern des Seminars eine Stellung zu laſſen, wie ſie ihren Ausdruck in dem Charakter einer Fakultät findet: die Selbſtverwaltung in der Organiſation, und im Inhalt ihrer Thätigteit eine Freiheit, die durch nichts anderes gebunden iſt, als durch Wahrhaftigkeit und Liebe.

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