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4. Auguſt Gabriel aus Gießen, 17 ½ Jahre, 5. Karl Gubba aus Inſterburg, 20 Jahre,
6. Friedrich Hanſtein aus Friedberg, 18 Jahre, 7. Julius Heß aus Hungen, 17 ½ Jahre,
8. Wilhelm Huhn aus Gießen, 16 Jahre,
9. Otto Köhler aus Gießen, 18 Jahre,
10. Chriſtian Roloff aus Gießen, 16 ½ Jahre, 11. Theodor Rühl aus Obercleen, 17 Jahre, 12. Guſtav Schad aus Gießen, 16 Jahre,
13. Wilhelm Seipp aus Gießen, 17 Jahre,
14. Ludwig Stohr aus Gießen, 16 ½ Jahre, 15. Ludwig Wagner aus Gießen, 16 Jahre, und 16. Karl Zimmer aus Lich, 17 ½ Jahre alt.
Von den weiter im Laufe des Jahres ausgetretenen 54 Schülern haben ſich 12 dem Kaufmanns⸗ ſtand, 7 haben ſich verſchiedenen anderen bürgerlichen Gewerben, 1 dem Bauweſen gewidmet; 10 ſind in Folge Wegzugs der Eltern, 3 in ihre Heimath— Amerika und Anſtralien— abgegangen; 7 ſind in andere Schulen, 6 in Privatunterricht übergetreten, 3 haben als Schreiber bei Anwälten Beſchäftigung gefunden, und 2 Schüler hat die Vorſchul⸗ durch den Tod verloren. Die 3 Uebrigen ſind ohne Abmel⸗ dung geſchieden.
Zur Chronik der Nealſchule.
Das am 12. April 1875 begonnene und mit dem 6. April d. J. abſchließende Schuljahr brachte im äußeren Leben der Schule außer einer abermaligen Zunahme der Frequenz keine weſentlichen Aende⸗ rungen. Das neue Schulgebäude konnte in Folge des ungünſtigen überaus regneriſchen Sommers und anderer unerwarteter Verzögerungen nur im Rohbau vollendet werden, und ſieht jetzt mit dem erſten günſtigen Frühlingswetter der raſchen Ausführung der inneren Einrichtung entgegen. Die für den Herbſt v. J. beabſichtigten nothwendigen Aenderungen in der Claſſeneintheilung, insbeſondere die Trennung mehrerer überfüllter Claſſen in Parallel⸗Cötus u. A. m. mußten deßhalb auf das nächſte Sehyljahr ver⸗ ſchoben und alle Uebel der unzureichenden Räumlichkeiten geduldig ertragen werden.
An Stelle des kurz nach Beginn des Schuljahres abgegangenen proviſoriſchen Lehrers Wegner wurde durch Hohe Verfügung vom 19. Mai 1875 der Candidat Friedrich Fuchs aus Flomborn in gleicher Eigenſchaft ernannt.
Unter den zahlreichen, im Laufe des Jahres ergangenen Höchſten Verfügungen ſeſißnen wir hier nur die nachſtehenden, das öffentliche Intereſſe zunächſt berührenden Erlaſſe.
Durch Verfügung vom 1. April 1875 wurde das Schulgeld für die 3 unteren Claſſen der Real⸗ ſchule auf jährlich 48 M. und für die 3 oberen auf 60 M. mit der mildernden Anordnung erhöht, daß von mehreren Brüdern, welche gleichzeitig die Schule beſuchen, der zweite nur%⅜, der dritte u. ſ. w. nur ½ des normalen Satzes entrichtet.— Gleichzeitig kam das bis dahin üblich geweſene Eintrittsgeld neu aufgenommener Schüler in Wegfall.
Zu weiterer Erleichterung Unbemittelter wurde im Intereſſe der höheren Schulbildung und aus Humanitätsrückſichten durch Hohe Verfügung vom 12. Mai 1875 die bereits früher an der hieſigen


